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DEHOGA Hessen informiert zur Night of Light und zur reduzierten Gastro-Mehrwertsteuer

Night of Light 2020 – Über 8.200 Locations erstrahlen in feuerrotem Licht

Ein flammender Appell und Hilferuf an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft

Alle Unternehmen aus der Veranstaltungswirtschaft sowie Veranstaltungs-Locations (Special-Event- Locations, Veranstaltungszentren, Kongresshäuser, Gastronomiebetriebe, Tagungshotels und sonstige Spielstätten wie z.B. Theater, Philharmonien, Konzerthallen, Schauspielhäuser) in ganz Deutschland strahlten in der Nacht vom 22. auf den 23.06.2020 bundesweit ihre Gebäude oder stellvertretend ein Bauwerk in ihrer Region oder Stadt mit  roter Beleuchtung an, um auf die dramatische Situation in der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen.

Seit dem 10.03.2020 ist einem kompletten Wirtschaftszweig faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen.

Jegliche Art von Großveranstaltungen sind aufgrund der COVID-19 Krise untersagt. Business Events, Tagungen, Kongresse, Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen – überall dort, wo Menschen zusammenkommen, um gemeinsam Darbietungen zu erleben oder sich zu relevanten Themen auszutauschen, dürfen Veranstaltungen nur unter umfangreichen, behördlichen Auflagen durchgeführt werden. Selbst Messen und kleine Events, die momentan wieder erlaubt sind, unterliegen zurzeit notwendigen und strengen Hygiene-Vorschriften; dies führt dazu, dass Veranstaltungen insgesamt zurzeit nicht mehr wirtschaftlich durchführbar sind.

Der DEHOGA Hessen war mit Hoteliers, Gastronomen und den Partnern aus der Veranstaltungswirtschaft bei Gastronom Axel Horn auf Burg Gleiberg im mittelhessischen Wettenberg.

#NightofLight2020

Social Media Wall – Beeindruckende Posts in den Sozialen Netzwerken:

https://walls.io/t3dsx

 

Update: “Veranstaltungen“ in der hessischen Gastronomie

Hilfestellung für Gastgeber bei Planung von Familienfeiern & Co.

Die hessische Corona-Bekämpfungs-Verordnung ist stellenweise kompliziert und führt in der betrieblichen Praxis zu mehr Fragen als Antworten. Wir haben uns mit einem „Branchenspecial“ bereits vergangene Woche mit den speziellen Fragen zu Hochzeiten, Familienfeiern etc. in Abgrenzung zu „öffentlichen Veranstaltungen“ beschäftigt. Nach weiterem Dialog mit dem Verordnungsgeber haben wir dasselbe ergänzt (siehe insbesondere Punkt 2 auf Seite 1). Zögert nicht, uns bei Unsicherheiten und auch mit Blick auf die Gastkommunikation gerne anzusprechen. Wir beraten Euch und klären Eure Fragen. Gleichermaßen könnt Ihr uns auch jederzeit mit Euren zuständigen örtlichen Behörden vernetzen, um Rechtssicherheit für Eure konkrete Situation oder Fragen im Einzelnen herzustellen.

 

DEHOGA-Merkblatt zur reduzierten Gastro-Mehrwertsteuer

Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zusammengestellt. Der Leitfaden beantwortet wichtige Fragen, die sich Gastgebern im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Steuersätze ab dem 1. Juli 2020 stellen und zeigt Anwendungsbeispiele

Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen eines Frühstücks können jedoch noch immer keine belastbaren Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben zu dieser und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht hat. Trotz mehrfacher Nachfragen bei BMF ist dies bis heute jedoch nicht der Fall. Wir informieren umgehend, sobald endlich eine entsprechende Klarstellung erfolgt.

Kontakt:

DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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