Nächste Schritte: Weitere Lockerungen ab dem 22. Juni 2020 und was die Branche von der Politik als Nächstes erwartet
Ab Montag, dem 22. Juni 2020 treten weitere Lockerungen der geltenden Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Hessen in Kraft. Einzig die Erhöhung der „Regelobergrenze“ für Veranstaltungen von derzeit 100 auf dann 250 Personen hat dabei eine Bedeutung für das Gastgewerbe.
Für die Interessierten gibt’s die neue Fassung der Verordnung HIER.
Damit bleibt die Hessische Landesregierung zwar hinter unseren Erwartungen hinsichtlich weitere Lockerungen, die wir auch vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes für vertretbar halten, zurück. Doch wir stehen im Austausch mit den zuständigen Ministerien, was die nächste Lockerungsphase betrifft. Diese wird in weiteren zwei Wochen, also um den 6. Juli 2020, der Fall sein.
HIER findet Ihr unsere Guidelines, die unseren „Fahrplan“ zusammenfassen. Unterstützt uns, gemeinsam übrigens mit der Initiative Gastronomie Frankfurt e.V. und der Kampagne „Coole Branche“, diese Guidelines in alle Ebenen der Politik hinein zu tragen. Wir pflegen insbesondere den Dialog mit der Hessischen Landesregierung und allen Arbeitsebenen der Ministerien sowie den Landtagsfraktionen der Parteien. Es ist hilfreich, wenn Ihr vor Ort Eure Landtagsabgeordneten, Landräte, Bürgermeister usw. mit diesem zweiseitigen und klar strukturierten Papier versorgt. Wenn wir helfen können, sagt uns Bescheid. Sei es, Ihr benötigt Adressen oder Ihr habt die Bitte, dass wir Entscheidungsträger, die Euch wichtig sind, ansprechen sollen!
Branchen-Special zu Praxisfragen bei Familienfeiern, Hochzeiten und Veranstaltungen in Gastronomie und Hotellerie
Mit den schrittweisen Lockerungen kommen viele neue Praxisragen auf. Gerade mit Blick auf die Hochzeitssaison, aber auch hinsichtlich Familienfeiern, Geburtstagen & Co. herrscht Verunsicherung bei Gästen und Gastgebern. Bedauerlicherweise ist nicht jeder Sachverhalt des betrieblichen Alltags immer sofort und einfach handhabbar zu beantworten. Doch wir versuchen es. Es bleibt oftmals im Einzelfall zu klären, ob und wie die Hochzeit in Gastronomie und Hotellerie auszurichten ist. Und dabei helfen wir Euch. Sprecht uns gerne jederzeit an, wenn Ihr Euch unsicher seid.
Ein „Branchen-Spezial“ zum Thema (private) Veranstaltungen unter den aktuellen Bedingungen gibt es für Euch HIER.
Wenn’s „enger“ wird, aber nicht aussichtlos: weiter Top-Konditionen bei Kleinkrediten für Hessens Unternehmer*innen
Die Überbrückungshilfen aus dem Bundeskonjunkturpaket sollen ab dem 1. Juli 2020 beantragt werden können. Unabhängig davon bietet das Land Hessen mit dem Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Überbrückungskredite zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige an, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
Wie sind die Konditionen
Wichtiger Hinweis: Die der IHK zur Bearbeitung vorliegenden Anträge weisen zuweilen erhebliche Defizite bei den formalen Angaben (Wahl des Kooperatonspartners, Inhaber/Geschäftsführer, Rechtsform, Betriebssitz, etc.), bei den Erläuterungen zu der benötigten Finanzierung sowie bei den mitgelieferten Anlagen auf.
In Ihrem eigenen Interesse einer zügigen Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen empfehlen wir:
Prüft sehr sorgfältig, wer ihr Kooperationspartner ist und tragen Sie diesen unbedingt im Antrag ein. Dies verindert Fehlleitungen und verkürzt die Bearbeitungszeit. So wählen zum Beispiel Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis die IHK Frankfurt am Main.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen Euch Eure zuständigen IHKen zur Verfügung!
Digitaler Hotelmeldeschein
Endlich Rechtssicherheit für kontaktlosen Check-in im Hotel
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die noch ausstehende Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den kontaktlosen Check-in im Hotel geschaffen. Der digitale Hotelmeldeschein ist zwar schon seit dem 1. Januar 2020 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der heute vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen. „Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Damit kann der „digitale Hotelmeldeschein“ nun als vollwertige Option das bisherige papierhafte Meldewesen ergänzen. Der Hotelverband geht davon aus, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr verzichtet werden kann und sieht ein entsprechenden Kostensenkungspotenzial von rund 100 Millionen Euro jährlich.
“Wir freuen uns, dass bereits eine Reihe von Technologieanbietern der deutschen Hotellerie kompatible Umsetzungslösungen für den digitalen Hotelmeldeschein offerieren. IHA-Verbandsmitglieder können beim Umstieg auf die innovative und kontaktlose Lösung unseres Preferred Partners hotelbird von Vorzugskonditionen profitieren. Das Münchner Technologie-Unternehmen bietet einen kostenfreien Testzeitraum von drei Monaten für sein cloud-basiertes Check-in / Check-out System inklusive einer Geld-zurück-Garantie nach der Testphase an“, ergänzt Luthe. IHA hotelbird
Kontakt:
DEHOGA Hessen
Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
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