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DEHOGA Hessen informiert zu Kleinkrediten und zum Digitalen Meldeschein

Nächste Schritte: Weitere Lockerungen ab dem 22. Juni 2020 und was die Branche von der Politik als Nächstes erwartet

Ab Montag, dem 22. Juni 2020 treten weitere Lockerungen der geltenden Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Hessen in Kraft. Einzig die Erhöhung der „Regelobergrenze“ für Veranstaltungen von derzeit 100 auf dann 250 Personen hat dabei eine Bedeutung für das Gastgewerbe.

Für die Interessierten gibt’s die neue Fassung der Verordnung HIER.

Damit bleibt die Hessische Landesregierung zwar hinter unseren Erwartungen hinsichtlich weitere Lockerungen, die wir auch vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes für vertretbar halten, zurück. Doch wir stehen im Austausch mit den zuständigen Ministerien, was die nächste Lockerungsphase betrifft. Diese wird in weiteren zwei Wochen, also um den 6. Juli 2020, der Fall sein.

HIER findet Ihr unsere Guidelines, die unseren „Fahrplan“ zusammenfassen. Unterstützt uns, gemeinsam übrigens mit der Initiative Gastronomie Frankfurt e.V. und der Kampagne „Coole Branche“, diese Guidelines in alle Ebenen der Politik hinein zu tragen. Wir pflegen insbesondere den Dialog mit der Hessischen Landesregierung und allen Arbeitsebenen der Ministerien sowie den Landtagsfraktionen der Parteien. Es ist hilfreich, wenn Ihr vor Ort Eure Landtagsabgeordneten, Landräte, Bürgermeister usw. mit diesem zweiseitigen und klar strukturierten Papier versorgt. Wenn wir helfen können, sagt uns Bescheid.  Sei es, Ihr benötigt Adressen oder Ihr habt die Bitte, dass wir Entscheidungsträger, die Euch wichtig sind, ansprechen sollen!

Branchen-Special zu Praxisfragen bei Familienfeiern, Hochzeiten und Veranstaltungen in Gastronomie und Hotellerie

Mit den schrittweisen Lockerungen kommen viele neue Praxisragen auf. Gerade mit Blick auf die Hochzeitssaison, aber auch hinsichtlich Familienfeiern, Geburtstagen & Co. herrscht Verunsicherung bei Gästen und Gastgebern. Bedauerlicherweise ist nicht jeder Sachverhalt des betrieblichen Alltags immer sofort und einfach handhabbar zu beantworten. Doch wir versuchen es. Es bleibt oftmals im Einzelfall zu klären, ob und wie die Hochzeit in Gastronomie und Hotellerie auszurichten ist. Und dabei helfen wir Euch. Sprecht uns gerne jederzeit an, wenn Ihr Euch unsicher seid.

Ein „Branchen-Spezial“ zum Thema (private) Veranstaltungen unter den aktuellen Bedingungen gibt es für Euch HIER.

 

Wenn’s „enger“ wird, aber nicht aussichtlos: weiter Top-Konditionen bei Kleinkrediten für Hessens Unternehmer*innen

Die Überbrückungshilfen aus dem Bundeskonjunkturpaket sollen ab dem 1. Juli 2020 beantragt werden können. Unabhängig davon bietet das Land Hessen mit dem Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Überbrückungskredite zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige an, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.

Wer wird gefördert

  • Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind (Inhaber, geschäftsführende-Gesellschafter) sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Mitarbeitende (Vollzeitstellen) haben. Es können nur unternehmerische Tätigkeiten gefördert werden, die vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.
  • Wenn antragstellende Personen mehr als ein Unternehmen führen, kann dennoch nur ein Antrag gestellt werden. Die Vergabe von mehreren Darlehen an die gleiche antragsstellende Person ist ausgeschlossen.

Was wird gefördert

  • Mit diesem ergänzendem Darlehen können kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) und Soloselbständige zusätzlichen Liquiditätsbedarf finanzieren, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und zur Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
  • Finanziert werden alle Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme derselben. Die Finanzierungsmittel dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Liquiditätsbedarf, der auch unabhängig von der Corona-Krise entstanden wäre, kann mit  diesem Darlehen nicht finanziert werden.

Wie sind die Konditionen

  • Je Antragstellendem kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für 6 Monate ab dem 13. März 2020 orientieren.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei.
  • Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a.
  • Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.
  • Die WIBank kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen, sofern die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben.
  • Informationen zum Programm und zur Antragstellung

    Wichtiger Hinweis: Die der IHK zur Bearbeitung vorliegenden Anträge weisen zuweilen erhebliche Defizite bei den formalen Angaben (Wahl des Kooperatonspartners, Inhaber/Geschäftsführer, Rechtsform, Betriebssitz, etc.), bei den Erläuterungen zu der benötigten Finanzierung sowie bei den mitgelieferten Anlagen auf.

    In Ihrem eigenen Interesse einer zügigen Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen empfehlen wir:

    • Informiert Euch vor Antragstellung auf den Seiten der WIBank und insbesondere durch das Dokument: Mein Weg zum Darlehen „Hessen-Mikroliquidität“
    • Seid Euch im Klaren darüber, ob nicht andere Förderhilfen in Ihrem Fall besser geeinet sind (Zuschüsse, höherer Kreditrahmen, etc.).
    • Legt Euch vor Antragstellung zurecht
    • Eine aktuelle BWA und ein aktueller Steuerbescheid mind. von 2017
    • Kopien des Personalausweises beidseitig
    • Die Gewerbeanmeldung
    • Ggfs.: Die Kopie der Aufenthaltserlaubnis
    • Mehrere Dokumente in einem pdf-Dokument zusammen führen. Sendet keine Anlagen per Mail.
    • Euren Antrag stellt Ihr auf der Antragsplattform

    Prüft sehr sorgfältig, wer ihr Kooperationspartner ist und tragen Sie diesen unbedingt im Antrag ein. Dies verindert Fehlleitungen und verkürzt die Bearbeitungszeit. So wählen zum Beispiel Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis die IHK Frankfurt am Main.

    Bei Fragen zur Antragstellung stehen Euch Eure zuständigen IHKen zur Verfügung!

 

Digitaler Hotelmeldeschein

Endlich Rechtssicherheit für kontaktlosen Check-in im Hotel

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die noch ausstehende Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den kontaktlosen Check-in im Hotel geschaffen. Der digitale Hotelmeldeschein ist zwar schon seit dem 1. Januar 2020 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der heute vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen. „Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Damit kann der „digitale Hotelmeldeschein“ nun als vollwertige Option das bisherige papierhafte Meldewesen ergänzen. Der Hotelverband geht davon aus, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr verzichtet werden kann und sieht ein entsprechenden Kostensenkungspotenzial von rund 100 Millionen Euro jährlich.

“Wir freuen uns, dass bereits eine Reihe von Technologieanbietern der deutschen Hotellerie kompatible Umsetzungslösungen für den digitalen Hotelmeldeschein offerieren. IHA-Verbandsmitglieder können beim Umstieg auf die innovative und kontaktlose Lösung unseres Preferred Partners hotelbird von Vorzugskonditionen profitieren. Das Münchner Technologie-Unternehmen bietet einen kostenfreien Testzeitraum von drei Monaten für sein cloud-basiertes Check-in / Check-out System inklusive einer Geld-zurück-Garantie nach der Testphase an“, ergänzt Luthe. IHA hotelbird

 

Kontakt:

DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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