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DEHOGA Hessen informiert zu aktuellen Entwicklungen und der Aktion “Night of Light”

Wie bereits in den Medien und im DEHOGA Newsletter in der vergangenen Woche zu entnehmen war,  hat das Bundeskabinett zwischenzeitlich zentrale Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht – darunter die allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer, den Familienzuschuss von 300 Euro pro Kind und auch die branchenübergreifenden Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Inhalte zu den Eckpunkten und eine kurze Bewertung findet Ihr im heutigen Newsletter ebenso wie den Hinweis auf die „Night of Light“, ein gemeinsames Zeichen in Gestalt einer Mitmachaktion für die Veranstaltungswirtschaft, Zahlen vom statistischen Landesamt, die belegen, was wir schon wissen sowie ein attraktives Angebot eines Firmenpartners für die Hotellerie, das einen vereinfachenden Weg zum Hotelfrühstück in Corona-Zeiten weist.

Was solltet Ihr sonst von uns erfahren?

Stichwort: „Mehrwertsteuerreduzierung“. Das Bundesministerium der Finanzen hat zwar erste Informationen mit Blick auf die Mehrwertsteuersenkungen herausgegeben, bleibt Antworten auf die Fragen rund um Pauschalpakete, insbesondere das Hotelfrühstück weiter schuldig. Der DEHOGA Bundesverband ist bereits im Dialog  mit dem BMF; wir informieren umgehend.

Stichwort: „Corona-Verordnung in Hessen“. Ganz besonders richtet sich unser Blick auf das Thema der „Veranstaltungen“, die hier geltende 5qm/10qm-Regel und die Frage von Familienfeiern in „einem überschaubaren Kreis“. Wir stehe hierzu im Austausch mit dem Hessischen Sozialministerium und werden morgen hierzu noch einmal eine hilfreiche Klarstellung „Hochzeiten & Co. – Was ist jetzt schon möglich“ per Newsletter liefern. Erfreulich ist, dass wir aus dem politischen Raum vernehmen, dass die zulässige Regelobergrenze bei Veranstaltungen von derzeit 100 PAX auf 250 PAX voraussichtlich schon nächste Woche erhöht wird. Für Ihre Planungen: Auch die 5qm/10qm-Regel bei Veranstaltungen (außerhalb der Gaststättenräume) könnte in den kommenden Wochen gestrichen werden.

Wir bemühen uns weiter um schnelle und belastbare Informationen für Euch und grüßen aus Wiesbaden,

Euer DEHOGA Hessen-Team

 

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Noch in der Schlussphase der Verhandlungen ist es  gelungen, einige substantiellen Verbesserungen des Programms im Sinne des Gastgewerbes zu erreichen. Sie finden die Eckpunkte der Überbrückungshilfen HIER.

Wie geht es nun weiter? Ab wann können Anträge gestellt werden?

Das gesamte Konjunkturpaket mit seiner historischen Dimension von 130 Milliarden Euro wird Ende Juni voraussichtlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen insbesondere die Überbrückungshilfen über die Bundesländer an die Unternehmen ausgezahlt werden. Es soll ein digitales Antragsverfahren geben, das über die Steuerberater der Betriebe läuft. Die Zeit drängt, vielen Betrieben im Land fehlt es an dringend benötigter Liquidität. Die Dringlichkeit wird gesehen, so dass wir gemeinsam darauf hoffen, dass die ersten Anträge im Juli gestellt werden können. Wir halten Euch definitiv informiert!

Die wichtigsten Inhalte und Einschätzungen im Überblick findet Ihr HIER.

 

Aktion „Night of Light“

Ein flammender Appell an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft

In der Nacht vom 22.06.2020 auf den 23.06.2020 werden die Teilnehmer der „Night of Light“ bundesweit in mehr als 200 Städten Eventlocations, Spielstätten, Gebäude und Bauwerke mit rotem Licht illuminieren: viele leuchtende Mahnmale, die sich zu einem gewaltigen Licht-Monument arrangieren. Ein flammender Appell zum Einstieg in einen Branchendialog, der die Vielfältigkeit und Systemrelevanz der deutschen Veranstaltungswirtschaft thematisieren soll. Allein Konzerte, Volksfeste, Firmenfeiern und Messen ziehen in normalen Jahren in Deutschland knapp 500 Mio. Besucher an und können bis auf Weiteres gar nicht oder nur unter erheblichen Auflagen stattfinden. Die derzeitigen Hilfsprogramme für die Veranstaltungswirtschaft bestehen im Wesentlichen aus Kreditprogrammen, die jedoch eine  erneute Zahlungsunfähigkeit in Verbindung mit der Überschuldung der betroffenen Unternehmen zur Folge haben werden. Initiiert wurde das Ganze von der Initiative für die Veranstaltungswirtschaft, die sich im Zuge der Corona-Krise via Facebook formiert hat. Viele Unternehmen des Gastgewerbes machen mit und strahlen ihre Betriebe an.

Auf Initiative des Gastronomen auf Burg Gleiberg in Mittelhessen, Axel Horn, nehmen der Präsident des DEHOGA Hessen Gerald Kink und der Hauptgeschäftsführer Julius Wagner stellvertretend für den Verband  am 22. Juni 2020 abends an der Aktion vor Ort teil.

Wie kann man mitmachen?

Alle Informationen zur einfachen und öffentlichkeitswirksamen Anmeldung findet Ihr HIER und auf der Website.

Enorme Umsatzeinbrüche im hessischen Gastgewerbe

Hessisches Statistisches Landesamt: In Zeiten der Corona-Pandemie ist der preisbereinigte Umsatz im hessischen Gastgewerbe im April 2020 stark zurückgegangen: Beherbergungen meldeten einen Verlust von 86 Prozent gegenüber April 2019, in der Gastronomie lag der Umsatz um 71 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zeigten sich im hessischen Gastgewerbe im April 2020 besonders deutlich: Ausbleibende Gäste aus dem In- und Ausland, geschlossene Restaurants, abgesagte Veranstaltungen und weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens führten zu hohen Verlusten sowohl in der Beherbergung als auch in der Gastronomie. Insgesamt verzeichnete das hessische Gastgewerbe einen Umsatzrückgang von 76 Prozent.

Beherbergung: Die preisbereinigten Umsätze brachen in der Beherbergung um 86 Prozent gegenüber April 2019 ein. Besonders betroffen waren Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie Ferienunterkünfte.

Gastronomie: In der hessischen Gastronomie fiel der preisbereinigte Umsatz im Vergleich zu April 2019 um 71 Prozent. Die größten Einbußen durch die Corona-Maßnahmen zeigten sich dabei im Ausschank von Getränken: Die Umsätze beliefen sich auf lediglich ein Zehntel des Niveaus von April 2019.

Der April 2020 war geprägt von Corona-Maßnahmen, die das Gastgewerbe in Hessen deutlich einschränkten: das Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste, weitreichende Beschränkungen für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU und ein EU-weites Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, ein generelles Verbot von Veranstaltungen sowie touristischen und kulturellen Aktivitäten.

Coronabedingt haben im April nicht alle Unternehmen im Gastgewerbe Auskunft über ihre Umsätze und Beschäftigten gegeben. Die Angaben für 29,9 Prozent der Unternehmen, von denen keine Informationen vorlagen, wurden geschätzt; das verwendete Schätzverfahren wurde an die aktuelle Situation angepasst. Bei der Interpretation der Ergebnisse für April 2020 muss berücksichtigt werden, dass mehr Angaben als sonst üblich geschätzt werden mussten. Die Schätzung ist ein in der Statistik übliches Verfahren, um einen Vergleich der Ergebnisse im Zeitverlauf zu ermöglichen.

Die Gastgewerbestatistik ist eine Stichprobenerhebung. Alle monatlich befragten Unternehmen der Stichprobe haben einen Jahresumsatz von mindestens 150 000 Euro.

Weitre Info gibt’s hier: www.statistik.hessen.de.

Breakfast in the Box

Eine echte Alternative zum Frühstücksbuffet in Corona-Zeiten

Nach wie vor bleibt das klassische Hotelfrühstück eine besondere Herausforderung unter den weiter geltenden Auflagen der Corona-Verordnung. So ist zwar das Buffet selbst nicht untersagt, jedoch nach den Maßgaben der Verordnung nur als full serviced Buffet oder tatsächlich gar nicht umsetzbar. Dies scheint auch noch eine Weile so zu bleiben.

Die PVG Hospitality Services aus Wiesbaden bietet Hotelbetrieben in Sachen Frühstück eine mögliche Erleichterung und eine effiziente Lösung. Das Economy Frühstück gibt es schon ab 5,95 Euro und das Business Frühstück z.B. ab 7,95 Euro pro Box.

HIER geht’s zum Produkt „Breakfast in the Box“ und die Details für Profis findet Ihr HIER.

 

Corona-App am Start

Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes steht in allen gängigen App-Stores zum Download bereit. Ihre Nutzung ist freiwillig, kann also von Arbeitgebern weder angeordnet noch verboten werden. Die wochenlang programmierte und getestete App, die die Kontaktverfolgung von Infizierten ermöglichen und dadurch die Infektionsketten verkürzen soll, wurde von der Bundesregierung am 16. Juni in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Kontakt:

DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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