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Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht

Heute hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen. Anlass dafür sind insbesondere die Folgen der Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook, bei der die Deckelung der Kundengeldabsicherung auf 110 Millionen Euro nicht ausreichend war.

Der Deutsche Tourismusverband wird sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren weiter dafür einsetzen, das zusätzliche finanzielle Lasten für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) und kleinere Reiseveranstalter durch die geplante Neuregelung der Insolvenzrsicherung vermieden werden.

>>> Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht

 

Kontakt:

Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel.: 030 / 856 215 -0
Fax: 030 / 856 215 -119
kontakt‎@‎deutschertourismusverband.de
www.deutschertourismusverband.de





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