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DEHOGA Hessen informiert zur Änderung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

Änderung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus: Bis zu 10 Personen dürfen sich auch im Gastgewerbe treffen

Die Hessische Landesregierung wird heute die 13. Änderungsverordnung zu den Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt geben. Die Änderungen treten am Donnerstag, dem 11. Juni 2020 in Hessen in Kraft. Und das bedeutet für unsere Branche vor allem das Folgende:

  1. Ab Donnerstag dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum und in unseren Betrieben wieder treffen. Ein Mindestabstand ist hier nicht mehr einzuhalten. Daneben bleibt es darüber hinaus weiterhin möglich, dass sich Angehörige von zwei Hausständen zusammenfinden können. Dies ist für die Fälle von Relevanz, in denen mehr als zehn Personen in Summe zwei Hausständen angehören.
  2. Mundschutz in der Küche: Grundsatz (wie bisher) Mitarbeiter*innen in Küche und Service sind grundsätzlich verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

NEU: Ausnahme: Bereiche, zu denen ausschließlich das Personal Zutritt hat und anderweitige Schutzmaßnahmen wie Trennvorrichtungen getroffen werden (auch 1,5 Meter Abstand könnten als „Schutzmaßnahme“ genügen, so dass bei dauerhafter Sicherstellung des Abstandes von der Entbehrlichkeit der MNB ausgegangen werden kann). Das bedeutet, z.B. in Personalräumen oder Küchen kann auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn Gäste keinen Zutritt haben und eine Abtrennung zwischen den (Küchen)Arbeitsplätzen besteht.

Unsere aktualisierten Fragen-und-Antworten findet Ihr HIER.

Alle Änderungen und Dinge, auf die wir noch einmal ausdrücklich hinweisen möchten, sind gelb hervorgehoben.

Bei Zusammenkünften außerhalb des öffentlichen Raumes (z.B. zuhause im Privaten oder auch bei firmeninternen Veranstaltungen) wird nunmehr ein Abstand lediglich empfohlen, aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sollte es sich jedoch auch im nicht öffentlichen Raum um „größere“ Zusammenkünfte handeln, bei denen die Einhaltung der Abstandsempfehlung offensichtlich nicht machbar ist, wird weiterhin eine Datenerfassung, ein Hygienekonzept und schließlich auch der Abstand von 1,5 Metern zwingend vorgeschrieben. Was „größere“ Zusammenkünfte sind, bleibt für den Moment ungeklärt.

Derzeit ist jedoch nicht davon auszugehen, dass „geschlossene Gesellschaften“ insbesondere in Hotellerie und Gastronomie als „außerhalb des öffentlichen Raumes“ gelten, so dass wir diese Lockerungen für unsere Branche nicht Anspruch nehmen können. Juristisch sehen wir dies durchaus anders. Gerne könnt Ihr Eure Gesundheitsämter mit Fragen der Zulässigkeit geschlossener Gesellschaften diesbezüglich kontaktieren oder besser noch anfragende Gäste, die zum Beispiel eine Hochzeit feiern möchten, direkt an die Gesundheitsämter verweisen. Es wird im weiteren Prozess der schrittweisen Lockerungen helfen, wenn der Druck auch bei den Behörden deutlich spürbar wird.

Konkretisierungen hält die neue Verordnung auch für Saunen und Saunabereiche bereit. Allerdings bleibt hier noch zu klären, inwieweit hier z.B. die 5qm-Regel beim Saunabesuch reicht und ob „Saunabereich“ auch andere Wellnessbereiche erfasst. Zunächst gilt für die Hotellerie weiter, dass diese Bereiche nur von Übernachtungsgästen genutzt werden dürfen. Ein spezifisches Hygienekonzept wird sicher so oder so erwartet, d.h. beispielweise kurze Intervalle bei der Reinigung aller Bereiche.

Wir werden in der kommenden Woche weitere Detailfragen geklärt haben und halten Euch tagesaktuell wie immer auf dem Laufenden!

 

Mehrwertsteuersenkung und Preise: DEHOGA-Information

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen aus der Branche, aber ebenso aus der Presse.

Der DEHOGA Bundesverband hat deshalb in Abstimmung mit den Kollegen aller Landesverbände eine Zusammenfassung, die eine gute Grundlage für die weitere Kommunikation bietet, gefertigt. Greift darauf gerne zurück! HIER könnt Ihr die Info herunterladen.

Im besonderen Fokus steht zweifelsohne der Handel, da Bundesfinanzminister Olaf Scholz wie auch der Co-SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans bei der Verkündung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses die deutliche Erwartung der Weitergabe der Steuersenkung an den Endverbraucher angemahnt haben.

Völlig anders verhielt es sich bei der Mehrwertsteuersenkung für Speisen von 19 auf 7 Prozent, als Bundesfinanzminister Scholz diese Maßnahme mit dem Ziel der Stärkung der Gastronomie verbunden hat.

Der erstellten Information könnt Ihr weitere relevante Aspekte, wie zum Beispiel die Entwicklung der Einkaufspreise im April oder auch die Einlassung eines Wissenschaftlers, der in unserem Sinne argumentiert, entnehmen. Es wird eine Herausforderung insbesondere in der unmittelbaren Gastkommunikation in den kommenden Wochen für Euch werden, doch wir spüren auch breites Verständnis für die prekäre Lage des Gastgewerbes…

 

„Guidelines“ für die nächsten Schritte verabschiedet

Der Landesvorstand des DEHOGA Hessen hat im Rahmen seiner ersten Sitzung (unter Wahrung aller geltenden Schutzmaßnahmen) neben vielen Themen einen eigenen Fahrplan der nächsten Schritte verabschiedet, der in der Folge insbesondere in die politische Diskussion im Zuge der kommenden Lockerungsstufen gegeben wird.

Unternehmer sind Macher, stehen im Risiko, beschäftigen Menschen und tragen Verantwortung. Und sie bilden aktuell rund 3.500 junge Menschen im Gastgewerbe in Hessen aus. Gleichzeitig ist es elementar, dass die immer noch an der Ausübung Ihrer Berufe gehinderten Unternehmer*innen ein Fahrplan aufgezeigt bekommen, wie diese Macher, die in einem enormen existentiellen Risiko stehen und gerne Menschen beschäftigen und  Verantwortung tragen, Land in Sicht bekommen, um wider handeln zu können.

Das Gastgewerbe sichern, das bedeutet auch Arbeits- und Ausbildungsplätze schützen und nicht zuletzt einer zu befürchtenden Jugendarbeitslosigkeit entschieden entgegenzuwirken.

Die HIER bereit gestellten Punkte sollen Guidelines für die nächsten politischen Schritte sein, die Ihr auch vor Ort und gegenüber der Kommunalpolitik, Landräten, MdL sowie MdB einsetzen könnt!

 

EIN APPELL AN DIE VERNUNFT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit einem Paukenschlag wurden unsere Restaurants, Cateringunternehmen, Cafés, Bars, Clubs, Hotels und gastronomische Units von jetzt auf gleich geschlossen. Was wäre passiert, wenn es nicht zu einem Shutdown gekommen wäre? Die Regierung nicht interveniert hätte? Schnelles Handeln war und ist gefragt. Zustände wie Italien, USA usw. sind jedem bekannt. Es wurde gezögert und dadurch wurden tausende Menschenleben und Existenzen ausgelöscht sowie großer Schaden in der Wirtschaft verursacht.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte vor den Lockerungen der Corona-Maßnahmen noch einmal betont: “Das sicher kritischste ist das Hotel- und Gaststättengewerbe”! Sie fügte noch hinzu, dass eine massive Lockerung erst vollzogen werden kann, wenn ein Impfstoff gefunden worden ist. Ambitionierte Forscher rechnen mit dem Verabreichen des Impfstoffes nicht vor Frühjahr 2021.

Ein Appell an die Vernunft!

Was für eine starke Gemeinschaft das Gastgewerbe doch ist! Ein sehr großer Teil der Betriebe nimmt diese Coronakrise ernst und setzt die notwendigen hygienischen Maßnahmen um. Toll! Dennoch ist anzumerken, was für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer oberstes Gebot ist: seinen Betrieb, seine Mitarbeiter und die Umwelt zu schützen, dies wird leider von manchen Kollegen und Kolleginnen scheinbar ignoriert. Warum haben wir diese Zeilen verfasst? Nun, Gäste von Axel Horn haben Ihn persönlich angerufen und ihm mitgeteilt, dass einige Gastronomen sich der Maßnahmen entziehen. Bevor sie zur Polizei gehen, wollten die Gäste uns dies noch mitteilen.

Axel Horn berichtete gestern von so genannten “schwarzen Schafen” die sich nicht an die notwendigen hygienische Maßnahmen halten. bzw. diese teilweise vollkommen ignorieren! Corona ist noch existent!

Es ist kein Kavaliersdelikt! Drakonische Strafen können verhängt werden, der Verlust der Glaubwürdigkeit der Gastronomie steht auf dem Spiel. Letzt endlich sind auch Menschenleben in Gefahr!

Jeder darf sich seine eigene Meinung zu dieser Krise zurecht legen, dennoch ist hier Besonnenheit gefragt! Einfach nur herum zu “blöken” und sich der Verantwortung  zu entziehen, gefährdet nicht nur den eigen Betrieb, sondern gefährdet  auch das positive Bild der gesamten Gastronomie!

Damit das Licht in der Gastronomie nicht ausgeht und schwarze Bilder im Internet über uns die Runde machen, ist unser Appell: Haltet euch an die Spielregeln! Wir brauchen jetzt viel Licht und keine schwarze Schatten oder schwarze Bilder.

Haltet durch, und bleibt gesund!

Mit kollegialen Grüßen aus dem Schloss Gedern  und der Burg Gleiberg

Hubertus Schultz und Axel Horn – Gastronomen aus Leidenschaft!

 

ZwischenInfo zu Fragen der Umstellung der Kassensysteme aufgrund der Änderung der Mehrwertsteuersätze durch die Kassenhersteller

Aktuell und mit Blick auf die zum 1. Juli 2020 wirksam werdenden sich ändernden Mehrwertsteuersätze haben wir es mit einer Vielzahl an Umsetzungsfragen zu tun. Wir erwarten in der kommenden Woche Klarstellungen und Handlungsempfehlungen durch das Bundesfinanzministerium. Eine kurze Zwischeninfo zum aktuellen Stand der Fragen:

  1. Änderung der Steuerzuordnung für Speisen (im Haus) vom Regel- auf den ermäßigten Steuersatz zum 1.7.2020 – und zum 1.7.2021 (wenn die Regelung nicht verlängert oder dauerhaft eingeführt wird) wieder zurück.
  2. Änderung der prozentualen Steuersätze zum 1.7.2020 – und zum 1.1.2021 wieder zurück.
  3. Probleme mit Gutscheinen.

Die Punkte 1 und 2 können Kassenanwender sehr oft (bei allen Anbietern) grundsätzlich selbst machen – wenn sie wissen, wie es geht. Wenn sie damit ihren Kassenanbieter beauftragen, ist die Umstellung selbst eine Sache von Minuten. Wenn keine Fernwartung eingerichtet ist, kommt die Anfahrt dazu.

Ein Problem dürfte sein, dass viele Kassensysteme keine Vorprogrammierung erlauben, sondern die Umstellung auf den Tag genau gemacht werden muss; Umsatzsteueränderungen kommen ja sonst selten vor und werden lange vorher angekündigt. Die Kassenhersteller prüfen gerade noch, was bis zum 1.7.2020 machbar ist.

Da die TSE-Pflicht weiterhin zum 30.09.2020 gilt, wird teilweise sicher die TSE-Nachrüstung und die Steuerumstellung gleichzeitig gemacht werden.

Die Kosten werden also zwischen Null (bei bestehenden Wartungsverträgen oder Kombination mit anderen Arbeiten) und irgendetwas in Größenordnung von 100 Euro liegen.

Punkt 3 ist noch interessant:

  1. a)      Wo bisher Einzweck-Gutscheine (= USt-Pflicht bei Ausgabe, da alle für erhältlichen Waren und Leistungen dem vollen Steuersatz unterlagen) verkauft werden mussten, sind es jetzt Mehrzweckgutscheine (= USt-Pflicht bei Einlösung, da Regel- oder ermäßigter Steuersatz sich erst bei Einlösung entscheiden).
  2. b)      Wenn ein Einzweckgutschein mit 19% USt verkauft wurde und nun mit 16%, 5% oder einem Mix eingelöst wird, was passiert dann mit der Steuerdifferenz? Pech für alle? Bekommt der Unternehmer die vom Finanzamt zurück? Darf er sie behalten? Wie wird das verbucht? Oder steht sie dem Kunden zu?

Gerade zu Punkt b) gibt es offenbar noch gar keine Aussagen. Der DFKA wird kurzfristig (möglichst zusammen mit dem Steuerberaterverband) beim BMF anfragen…

 

Wir halten Euch wie immer auf dem Laufenden und senden für heute unsere Grüße an Euch alle!

Euer DEHOGA Hessen-Team

DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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