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DEHOGA informiert zum Konjunkturpaket: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Gastgewerbliche Unternehmer aller Branchensegmente in Hessen!

Ihr habt es über die Medienticker vernommen: Die Mitglieder des Koalitionsausschusses der Bundesregierung haben sich nach 21 Stunden intensiver Verhandlungen gestern Abend auf einen Kompromiss verständigt und das größte Konjunkturpaket der deutschen Nachkriegsgeschichte beschlossen. Es sind zur Stunde noch viele konkrete Fragen offen. Wir bitten um die nötige Zeit, um die für unsere Branche relevanten Fragen insbesondere zu „Was ist nun zu tun?“ und „Was heißt das konkret für meinen Betrieb?“ seriös und belastbar beantworten zu können.

Wir werden morgen in einem weiteren Newsletter insbesondere weitere Informationen (FAQ) für Euch mit Blick auf die aktuell in Hessen geltende Corona-Verordnung versenden. Fragen zu „privaten Veranstaltungen“, „Familienfeiern“ & Co. beschäftigen uns in den vergangenen Tagen besonders intensiv. Die Verordnung und die offiziellen Auslegungshinweise erweisen sich weiterhin als für die betriebliche Praxis kompliziert. Wir bemühen uns daher, Sie weiterhin so gut wir können mit passgenauen Infos zu unterstützen.

Des Weiteren informieren wir morgen fundiert rund um die rechtlichen Fragen etwaiger Entschädigungsansprüche aufgrund der Allgemeinverfügungen der Schließungen der Betriebe in den zurückliegenden Monaten.

Nachstehend geben wir Euch einen kurzen Überblick über die für unsere Branche relevanten Punkte, die der DEHOGA Bundesverband heute aus den Beschlüssen für das Gastgewerbe zusammengestellt hat. Das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 im Wortlaut finden Sie HIER.

 

„Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

Zu 1. Mehrwertsteuer

Ab 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der reduzierte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Allerdings verbinden die Koalitionäre dies mit einer Stärkung der Binnennachfrage und in den gestrigen Ausführungen, insbesondere vom Co-Vorsitzenden der SPD, Norbert Walter-Borjans, wurde deutlich, dass eine Weitergabe an den Kunden erwartet wird. Zweifelsohne steht zu erwarten, dass die Verbraucherzentralen wie auch die Presse die Preisentwicklung – nicht nur in unserer Branche – intensiv beobachten werden.

Fakt ist jedoch, dass die Mehrwertsteuersenkung für Speisen als Corona-bedingte steuerliche Hilfsmaßnahme erfolgte und insoweit auch mit Blick auf die Ausführung des Bundesfinanzministers im Schreiben vom 23. April „… Wir wollen, dass Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise betroffen sind, gut aus der Krise kommen. Deshalb sorgen wir für eine weitere gezielte steuerliche Entlastung für die Zeit nach der Krise, wenn die Umsätze wieder steigen“ nicht an eine Weitergabe an den Gast verknüpft war.

Wir alle wissen, dass die unternehmerische Kalkulationsfreiheit ein hohes Gut ist und dass vielfältige Faktoren die Preisbildung beeinflussen. So sind insbesondere jüngst die Preise für Nahrungsmittel durchschnittlich um 4,8 Prozent gegenüber den Vorjahreswerten gestiegen (Obst: +11 Prozent, Fleisch: +9,3 Prozent, Gemüse: +6,5 Prozent).

Zu 2. „Sozialgarantie 2021“

Zu begrüßen ist die vereinbarte „Sozialgarantie 2021“, das heißt die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent. Eine Steigerung der Lohnnebenkosten soll damit verhindert werden. Der zu erwartende höhere Finanzbedarf in Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

Zu 3. EEG-Umlage

Die vereinbarten Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Senkung der EEG-Umlage sollen ebenso eine Entlastung der Wirtschaft darstellen. So ist vereinbart, dass die EEG-Umlage im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. Der Finanzbedarf für diese Maßnahme wird auf 11 Milliarden Euro beziffert.

Zu 5. Steuerlicher Verlustrücktrag

Auch wenn eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags vorgenommen wurde, so bleibt diese hinter unseren Erwartungen zurück. An dieser Stelle hätte ein größerer Wurf gelingen können, um insbesondere auch großen Unternehmen der Branche die jetzt benötigte Liquidität zu verschaffen. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der steuerliche Verlustrücktrag auf maximal 5 Millionen bzw. 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Zu 6. Degressive Abschreibung

Einen positiven Effekt verspricht ebenso die vereinbarte degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Güter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021. Hierbei handelt es sich um eine Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, die seit dem 01.11.2011 nicht mehr gegolten hat.

Zu 12. Kurzarbeitergeld

Die Entscheidung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wurde auf den September vertagt.

Zu 13. Programm für Überbrückungshilfen

Von besonderer Relevanz für unsere Branche ist die Ziffer 13 der Vereinbarung – das sogenannte Programm für Überbrückungshilfen. Dieses Programm gilt branchenübergreifend. Das Volumen wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Dies wird genommen aus dem nicht ausgeschöpften Programm des Bundes für Soloselbständige und Kleinstunternehmen. Der branchenübergreifende Ansatz, der von Beginn an vom Bundeswirtschaftsministerium als einzig gangbarer Weg erachtet wurde, hat die Ausgestaltung des Programms zweifelsohne verkompliziert. Auch wenn noch nicht alle Details verabredet und bekannt sind, nachstehend die relevanten Eckpunkte:

  1. Voraussetzung für die Antragsberechtigung der Unternehmen sind Corona-bedingte Umsatzausfälle im April und Mai von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.
  2. Ferner erhalten nur Unternehmen in den Fördermonaten Juni, Juli, August 2020 eine Bezuschussung zu den Fixkosten, wenn in dem jeweiligen Fördermonat mindestens 50 Prozent Umsatzausfall verzeichnet wird.
  3. Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden.
  4. Aus unserer Sicht unbefriedigend ist der maximale Erstattungsbetrag von 50.000 Euro pro Monat bzw. 150.000 Euro für die drei Monate.
  5. Die Deckelung für Kleinstunternehmen auf 9.000 bzw. 15.000 Euro war in den bisherigen Eckpunkten des BMWi nicht enthalten und ist so auch nicht nachvollziehbar.
  6. Die Formulierung „Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars … angemessen Rechnung zu tragen ist“, lässt zwar offen, wie das erfolgen soll, aber ist möglicherweise ein Hebel, punktuell Verbesserungen zu erzielen.

Von Beginn an war es uns elementar wichtig, dass allen Unternehmen die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen. Jetzt wird in der Vereinbarung auf KMU abgestellt, ohne dass die Anzahl der Arbeitnehmer als Abgrenzung genannt wird. Für uns ist der Ausschluss großer Unternehmen inakzeptabel, denn nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit ist entscheidend!

Keine Frage: Wir hätten uns ein anderes Modell und auch ein größeres Volumen gewünscht!

Es ist zweifelsohne auch ein komplexes Regelwerk. Die monatlichen Antragstellungen mit entsprechender Prüfung und Bestätigung durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer lassen befürchten, dass die Hilfen nicht so schnell kommen, wie sie benötigt werden.

Jetzt wird es darauf ankommen, dass das BMWi mit den für die Abwicklung zuständigen Bundesländern und den dort betrauten Institutionen schnellstmöglich die Antragsformulare und entsprechende FAQs mit der notwendigen Präzisierung des Programms vornehmen.

Seien Sie bitte versichert, dass wir uns in diese Prozesse engagiert einbringen werden.

Zu 30. Auszubildende

Sehr zu begrüßen ist die vereinbarte Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag, für zusätzliche Ausbildungsverträge gibt es 3.000 Euro.

Fazit: Zweifelsohne sind gute und wichtige Impulse beschlossen worden, aber Kritikpunkte und auch zahlreiche offene Fragen zu dem Programm für Überbrückungshilfen bleiben bestehen.

Presserklärung des DEHOGA Bundesverbandes

Corona-Konjunkturpaket
DEHOGA: Gute und wichtige Impulse, aber Kritik und offene Fragen zum Programm für Überbrückungshilfen

Foto: DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen

(Berlin, 4. Juni 2020) Der DEHOGA Bundesverband hatte sich vom Konjunkturpaket der Großen Koalition dringend benötigte Hilfe für das von der Corona-Krise besonders hart betroffene Gastgewerbe erhofft. Doch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses bleiben hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Wir erkennen an, dass die Koalitionäre nach 21 Stunden intensiver Verhandlungen einen Kompromiss mit wichtigen Impulsen gefunden haben“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Aber Kritikpunkte und zahlreiche offene Fragen zum Rettungsfonds, zu dem so genannten Programm für Überbrückungshilfen, bleiben bestehen.“

„Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, betont Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.

Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“

Zöllick begrüßt ausdrücklich die wichtigen und impulsgebenden Maßnahmen wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 Prozent, die Entlastung bei der EEG-Umlage, die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, die degressive Abschreibung sowie die vereinbarte Ausbildungsprämie.

 

Umweltministerin Priska Hinz und DEHOGA Hessen-Geschäftsführer Julius Wagner stellen Landtourismusstrategie für Hessen vor

“Unser Bundesland ist über seine Grenzen hinaus für seine einzigartige Natur und Landschaft bekannt. Die Mittelgebirgslandschaften von Rhön, Spessart, Vogelsberg, Taunus, Westerwald und Odenwald, die Auenlandschaften von Rhein, Fulda, Eder und Lahn, die Weinberge des Rheingaus und der Bergstraße, die Seen des Waldecker Landes oder auch die GrimmHeimat in Nordhessen bieten Raum für Erholung, Genuss und Naturerlebnisse. Das sind perfekte Voraussetzungen für unseren Tourismus im ländlichen Raum. Mit der weiterentwickelten Landtourismusstrategie schlagen wir ein neues Kapitel auf: Nachhaltigkeit, Natur und Umweltschutz werden künftig eine große Rolle spielen, denn unsere Gäste im ländlichen Raum sind Reisende, die das Naturerlebnis suchen”, erklärte die für den ländlichen Raum zuständige Umweltministerin Priska Hinz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Über die Hälfte aller potentiellen Hessen- Urlauberinnen und -Urlauber interessieren sich für einen Natururlaub. Das passt gut zu Hessen, denn knapp 50 Prozent der Gesamtfläche bestehen aus Nationalparkfläche, Naturparken oder Biosphärenreservaten. Bezogen auf die gesamte Fläche verfügt kein anderes Bundesland über eine so große Anzahl von geschützten Naturlandschaften.

“Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, dass wir uns mit der neuen Landtourismusstrategie auf den Weg machen. Die Coronakrise hat dem Hotel- und Gastronomiegewerbe schwer zugesetzt. Es ist richtig, dass erste Lockerungen unter Wahrung des Gesundheitsschutzes in Kraft getreten sind. Der weitere Verlauf hängt davon ab, wie sich die Infektionszahlen entwickeln. Viele Menschen werden daher ihren Urlaub in Deutschland machen. Hessen ist ein attraktives Urlaubsziel und der Tourismus auf dem Land wird Fahrt aufnehmen. Hier kommt unsere Landtourismusstrategie goldrichtig. Für die Umsetzung stehen in den kommenden Jahren rund 2 Millionen Euro zur Verfügung”, sagte Hinz.

Was ist neu an der Landtourismusstrategie?

“Wir wollen den Tourismus strategisch weiterentwickeln und nicht einfach nur mehr Wander- und Fahrradwege bauen. Das bedeutet: Wir richten uns an einer Zielgruppe aus, deren Aufenthaltsdauer wir steigern wollen und fokussieren uns künftig auf bestimmte Themenfelder. Touristische Angebote wollen wir außerdem zusammendenken und mit ganzheitlichen Konzepten arbeiten. Ziel ist es, Wertschöpfung und Stabilität in die ländlichen Räume zu bringen”, so Hinz.

“Die Landtourismusstrategie nimmt das Urlaubs- und Naturerlebnis in den Blick und kann dabei auf authentische Gasthäuser und in der Region verwurzelte Orte der Einkehr und Begegnung zählen. Für das Gastgewerbe ist es gelungen, die Belange der Gastronomie von Anfang an und konsequent in die Strategie einzubeziehen – gemeinsam mit dem Know-how aller anderen zentralen Beteiligten. So stellen wir uns Vernetzung auch auf lokaler Ebene vor, die eine wichtige Voraussetzung für einen wertschöpfenden und nachhaltigen Tourismus im ländlichen Raum darstellt. Das ist gerade in den vor uns liegenden Monaten ein noch wichtigeres Signal”, sagte Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbands DEHOGA Hessen e.V.

Auch Hartmut Reiße vom Hessischen Tourismusverband (HTV) begrüßt das gemeinsam erarbeitete Papier: “Mit den unter allen Akteurinnen und Akteuren abgestimmten Handlungsempfehlungen kann es gelingen, die Aspekte Naturerlebnis, Regionalität und Wertschöpfung noch stärker in unseren ländlichen Tourismusdestinationen zu verankern.” Entscheidend sei nun, “dass in den nächsten Jahren eine konsequente Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt. Hieran wird sich der HTV maßgeblich beteiligen”, so Reiße weiter.

Die Strategie zeichnet sich durch konkrete Handlungsempfehlungen aus, einige Beispiele sind:

1. Bedeutung des Themenbereichs Natur steigern: Weil das Naturerlebnis ein wesentliches Motiv für einen Urlaub auf dem Land ist, soll das Bewusstsein für diese wichtige Ressource für den Wirtschaftsfaktor Tourismus bei den Beteiligten vor Ort gestärkt werden. In Frage kommen dafür Bewusstseinskampagnen und Informationsveranstaltungen für Akteure in der Tourismusbranche.

2. Vernetzung der touristischen Angebote weiterentwickeln: Die Naturlandschaften in Hessen sind durch ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz touristisch erschlossen. Mit Blick auf die genannten Zielgruppen und Trendentwicklungen ist die bloße Bereitstellung einer Wegeinfrastruktur langfristig betrachtet jedoch nicht wettbewerbsfähig. Die Gäste möchte in die Natur eintauchen und die regionaltypischen Besonderheiten der Region kennenlernen. Aber auch Waldbaden, Waldyoga, Riech- und Barfußpfade sowie weitere Angebote können eine Destination attraktiver und bekannter machen. Dafür müssen die Aktiven in der Tourismusbranche ganzheitliche Konzepte entwickeln.

3. Nachhaltigkeit in die Naturangebote integrieren: Urlaubsgäste, die Natur erleben wollen, möchten ihren Aufenthalt insgesamt nachhaltig gestalten. Damit Urlauber solche Angebote im ersten Schritt überhaupt finden und buchen, muss das Marketing stärker auf diese Zielgruppe und die Nachhaltigkeitsaspekte im Angebot ausgelegt werden. Besonders gelungene Marketingangebote sollen dafür als Vorbild dienen. Auch bedarf es einer besseren Ansprache der Zielgruppe vor Ort in den Hotels und Restaurants. Hier überzeugen z.B. regionale und gesunde Speiseangeboten sowie Konzepte zur Ressourcenschonung (Plastik- und Abfallvermeidung). Mit Schulungen und Informationsangeboten sollen die Anbieter vor Ort fit gemacht werden, um z.B. regionale und biologische Produkte in ihren Küchen einzubinden. Das kommt auch der regionalen Landwirtschaft zugute.

4. Wellness- und Gesundheitsangeboten in den Naturlandschaften aktivieren: Alle Aspekte von gesunder Lebensführung (Ernährung, Achtsamkeit, Sport) sollten bei Angebotsentwicklung und Bewerbung eine Rolle spielen. Das gilt beispielsweise auch für die kulinarischen Angebote am Rande von Fahrrad- und Wanderwegen gemäß den Ernährungsgewohnheiten und Erwartungen unserer Zielgruppen. Im Sommer freut sich ein Fahrradausflügler auch auf einen erfrischenden Fruchtsaft und Gartensalat statt Schnitzel mit Pommes. Hier wollen wir gemeinsam mit den Fachverbänden HTV und DEHOGA nach guten Lösungen suchen und beispielsweise Informationskampagnen und Beratungsangebote für Leistungserbringer anbieten.

5. Förderangebote im Gastgewerbe ausweiten: Um das Angebot an Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten zu stärken, sollen, unter Beachtung der regionalen Besonderheiten, vorhandene Möglichkeiten der Förderung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies betrifft etwa die Förderung von investiven Maßnahmen im Gastgewerbe, beispielsweise durch eine Ausweitung des Kreises der möglichen Förderempfänger. Ein Programm gegen das Gaststättensterben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist bereits in Planung. Es soll Investitionen zu besseren Konditionen für einen größeren Empfängerkreis geben als dies bisher der Fall ist.

“In der Regionalentwicklung fördern wir schon jetzt Kleinstunternehmen im Gastgewerbe, wie Gaststätten oder Betreiber von Ferienwohnungen. 2019 konnten wir damit 23 Betriebe mit Zuschüssen von 1,2 Mio. Euro unter die Arme greifen. 2020 wurden trotz der Coronakrise bereits 10 Betriebe gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf 450.000 Euro”, fügte Hinz hinzu.

6. Bewusstsein für Regionalität schaffen: An zahlreichen Orten gibt es touristisches Potenzial, das nicht richtig erschlossen ist. Vielen ist z.B. die Hutfabrik Wegener in Lauterbach nicht bekannt, deren Hüte schon J.R. Ewing aus Dallas trug und die seit 1964 immer wieder die deutschen Olympioniken ausstatten. Besucher können sich ein eigenes Exemplar im Fabrikverkauf in der Hutique zulegen. Kleine, familiengeführte Handwerksbetriebe haben mehr touristisches Potenzial als bislang beworben. Deshalb gilt es, diese potenziellen touristischen Schätze zu entdecken und im Marketing zu berücksichtigen.

7. Bestehende Netzwerke erweitern: Die Landtourismusstrategie nimmt alle relevanten Partnerinnen und Partner vor Ort in den Blick, die bisher in der touristischen Landschaft nicht vorkommen, obwohl sie wichtig sind. Dazu gehören lokale Erzeugerinnen und Erzeuger (z.B. Käsereien, Ateliers etc.), die Einwohnerschaft oder auch die Industrie- und Handelskammer. Die bestehenden Netzwerke müssen daher ausgeweitet und angepasst werden. Neue Kooperationen sollen entstehen, um die regionale Wertschöpfung zu stärken. Dazu gehören Landwirte, Hofläden, Gastwirte, die örtliche Käserei und das Tourismusmarketing an einen Tisch – eine bisher noch nicht geläufige aber vielversprechende Zusammensetzung.

Wie geht es weiter?

Die Hessen Agentur wird den weiteren Prozess federführend übernehmen. Auch der Hessische Tourismusverband wird in die Umsetzung und Verstetigung eng eingebunden. Als nächstes müssen für die Umsetzung die dafür erforderlichen Partner und Handlungsschritte definiert werden. In einem jährlichen Umsetzungsbericht wird der Fortgang der Landtourismusstrategie dokumentiert. Alle Beteiligte, die bei der Entwicklung der Landtourismusstrategie mitgewirkt haben, werden den Prozess auch weiterhin begleiten und wenn nötig nachsteuern.

Weitere Informationen: Hier steht Ihnen die komplette Landtourismusstrategie als DOWNLOAD zur Verfügung.

 

Ihr
DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 

 





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