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Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht

Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Infolge der existenzbedrohenden Situation und den Liquiditätsengpässen bei Reisebüros und Reiseveranstaltern will die Bundesregierung mit dem Gesetz möglichst rasch Sicherheit hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Reisebüros und Reiseveranstalter sowie für die Verbraucher schaffen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit befasst sich voraussichtlich bereits heute das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf, der mit den Bundesministerien für Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, für Bau und Heimat, für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen erarbeitet und abgestimmt wurde.

>>> Gesetzesentwurf

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