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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Virus

Und, wie war Ihr Wochenende…?

Diese Frage hat nach dem vergangenen Wochenende, an dem der wochenlange „Lockdown“ im Gastgewerbe beendet wurde, eine besondere Bewandtnis. Denn wir wollen es genauer wissen.

Am 15. Mai 2020 haben viele Gastronomiebetriebe in Hessen wieder für ihre Gäste geöffnet; nicht alle, wie wir wissen, denn die Beschränkungen sind je nach Größe der Betriebe bei weitem nicht überall dazu geeignet, die Geschäfte wieder wirtschaftlich zu führen. Nichts desto trotz: der Andrang an diesem Wochenende war in einigen Städten und Gemeinden gewaltig. Viele Unternehmer*innen hatten daher das Gefühl,  mit angezogener Handbremse fahren zu müssen. Doch es ging und geht um ein Signal und den ersten Schritt in die Normalität.

Heute wollen wir für die politischen Entscheidungsträger ein Stimmungsbild der ersten Tage zusammenstellen.

Warum ist das jetzt so wichtig?

Die Hessische Landesregierung hat deutlich gemacht, dass je stabiler bis rückläufig das Infektionsgeschehen bleibe, eine dauernde Überprüfung der  Verordnungen stattfinden wird. Zudem haben wir gemeinsam mit dem Hessischen Tourismusverband einen kompletten Fahrplan für die gesamte hessische Tourismuswirtschaft formuliert. Wir gehen heute (18.05.2020) davon aus, dass wir zum letzten Maiwochenende mit den nächsten Lockerungen rechnen können. Diese müssen unter Berücksichtigung der Maßgabe des Schutzes vor einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus vor allem dazu beitragen, dem Gastgewerbe wieder auf die Beine zu helfen. Und so liegen die Themenbereiche dieser kurzen Blitzumfrage auf der Hand:

  • Haben Sie am 15. Mai geöffnet oder haben Sie den Betrieb noch geschlossen?
  • Hemmschuh „5qm-Regel“ … ?
  • Wie gingen die Kontrollen der Ordnungsbehörden von statten?
  • Und: wie gut informiert waren die Gäste? Wie lief die Kommunikation?

Mit diesem Link geht es direkt zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/QDK5WKL

Sie können die Fragen durch einfaches Anklicken beantworten, aber es gibt auch Raum für Ihre persönliche Stellungnahme.

Da wir die Ergebnisse dieser Blitzbefragung schon morgen gegenüber dem Hessischen Wirtschaftsministerium mit klaren Botschaften formulieren wollen, bitten wir Sie, uns schnell mit Ihren Antworten zu unterstützen.

Bitte füllen Sie die Umfrage bis spätestens morgen, 19. Mai 2020 um 12:00 Uhr aus.

Die Umfrage ist anonym. Ihre Rückmeldungen werden durch uns zusammengefasst. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen durch uns erhalten Sie noch diese Woche.

Ganz vielen Dank für Ihre wichtige Unterstützung!

(#Weitersagen: Sie können die Umfrage-Link auch Kolleg*innen schicken und zur Beteiligung ermuntern!)

 

#wirsindbereit – Anzeigenkampagne zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes in Hessen

Trotz aller Umstände und Widrigkeiten ist die Branche wieder am Start. Und – auch hier den täglichen Änderungen trotzend – die Gastronomie wie auch die Hotellerie in Hessen waren vorbereitet, und haben das getan, was in ihren Möglichkeiten stand, um den Schritt vorwärts in Richtung Normalität  zu gehen. Insofern ist der Hashtag #wirsindbereit, der sich derzeit in den sozialen Netzwerken zum Hashtag #leerestuehle gesellt, zutreffend für eine Branche, die in den Startlöchern steht und endlich wieder Leben in ihren Betrieben sehen möchte.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich all jenen danken, die sich bereit erklärt haben, die landesweite Anzeigenaktion im Namen aller Gastronomie- und Hotelbetriebe zu unterstützen. Am Freitag, dem 15. Mai erschien in (beinahe) allen hessischen Tageszeitungen eine ganzseitige Anzeige mit dem Hashtag #wirsindbereit.

Über 230 Unternehmen aus allen Landesteilen mit ihren Betriebsnamen sendeten mehrere Botschaften:

eine kleinteilige Branche, die sowohl von inhabergeführten Unternehmen als auch von international operierenden Unternehmen geprägt wird, kann richtig viel bewegen. Wenn sie zusammensteht. Daher haben wir die Gelegenheit genutzt, die ganze Kraft des Gastgewerbes in kurzen Zahlen zu untermauern.

Kernbotschaft war mit Blick auf die Verunsicherungen bei Gästen eine Stärkung der Kommunikation und vor allem der Aufruf zu gegenseitiger Rücksichtnahme:

„Das Gastgewerbe in Hessen: Über 18.000 Betriebe und über 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende in Hessens Hotels, Restaurants, Bistros, Cafés, Bars, Kneipen, Betriebsrestaurants, Clubs, Discotheken und Deinem Lieblingslokal sind in Stadt und Land eine bunte Bereicherung unseres Lebens und ein starkes Stück Heimatwirtschaft. Jetzt geht es wieder los, und viele Gastgeber freuen sich, endlich wieder für ihre Gäste da sein zu dürfen. Aber viele werden auch geschlossen bleiben und vor allem Clubs & Discotheken dürfen noch keine Beats über die Dancefloors wummern lassen.

Unterstützt Eure Gastwirtinnen und Wirte, Eure Dorfgasthäuser und urbanen Wohnzimmer und die Vielfalt unserer Branche, damit wir bald wieder ganz für Euch da sein können. Gegenseitige Achtsamkeit, Verständnis und Rücksichtnahme – die CoronaKrise bringt echte Werte unseres Miteinanders auf die Tageskarte. Lebt sie mit uns, und vergesst nicht: wir brauchen Euch!“

Falls Sie nachsehen möchten, welche Tageszeitungen im Einzelnen die Anzeige am Freitag enthalten haben, so werfen Sie einen Blick in diese Auflistung.

Die Anzeige selbst zum Posten in den sozialen Netzwerken, ausdrucken (als kleines Plakat)  oder einfach digitalem Nachschauen finden Sie HIER.

 

Jetzt endlich Klarheit: Nach einem „Vor und Zurück“ sind letzte Unsicherheiten der Auslegung der aktuell geltenden Corona-Verordnung für das Gastgewerbe in Hessen geklärt!

Sie haben es unmittelbar erlebt: letzte Woche mussten wir drei Mal unsere Fragen- und-Antworten zur „Wiedereröffnung“ des Gastgewerbes aktualisieren.

Doch die größte Herausforderung lag ganz klar bei Ihnen, in den Betrieben. Sowohl alle Fragen der Umsetzung als auch die Kommunikation mit den Gästen war nicht einfach, denn nahezu täglich änderten sich die Informationen.

Die Verordnung war von Anfang an -gemessen am Willen der Landesregierung- missverständlich formuliert. Und das machte es allen Beteiligten schwer.

Lassen Sie uns nun mit Ruhe und Augenmaß dafür sorgen, dass die Mehrheit der Branche die neuen Regeln, die jedenfalls für die erste Phase des „Wiederhochfahrens“ gelten, zielgerichtet und mit gutem Willen umsetzen kann. Denken Sie daran: auch wenn der Aufwand – gerade für Sie als gut informierte Mitglieder des DEHOGA- groß sein mag, er wird sich bezahlt machen. Wir vom DEHOGA Hessen vertreten Ihre Interessen, und wir werden in aller Klarheit politische „Kante“ zeigen, wenn es darum geht, diejenigen zu schützen, die sich darum mühen, alles richtig zu machen.

Was ist nun schon wieder neu oder anders als noch letzte Woche?

Mund-Nasen-Bedeckung – Was gilt in Gastronomie und im Hotellerie?
Gäste müssen grundsätzlich KEINE Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird jedoch geraten, in allen Situationen, in denen die Distanz von 1,5 Meter schwierig einzuhalten ist (z.B. auf Gängen und Wegen im Vorbeigehen), den Gästen zu empfehlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Weisen Sie auf diese Notwendigkeit hin: „Damit schützen Sie Ihre Mitmenschen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Betrieb!“

Des Weiteren dürfen nun doch sog. „Visiere“ oder „Face Shields“ als Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung auch in Küche und Service getragen werden. Einen Überblick hierzu liefern die Hinweise HIER: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht/mund-nasen-bedeckung-einrichtungen-und-oeffentlichen-personenverkehr

Klarstellung der Verordnung angekündigt: Gästedatenerfassung gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich!

Achten Sie darauf, dass Gäste nicht die ausgefüllten Datenblätter von anderen Gästen zu Gesicht bekommen können. Dies wäre eine Verletzung des Datenschutzes. Es sei auf die Fragen-und-Antworten HIER insgesamt hingewiesen.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

 

Mitteilungen des Hessischen Statistischen Landesamtes: Das hessische Gastgewerbe im März 2020 — Starke Umsatzeinbußen in Zeiten der Corona-Pandemie

Preisbereinigte Umsätze fallen gegenüber März 2019 um 45,4 Prozent
Zahl der Beschäftigten sinkt um 6,1 Prozent

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zeigen sich im Gastgewerbe besonders deutlich. Maßgeblich dafür sind das seit Mitte März geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste, weitreichende Beschränkungen für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU und ein EU-weites Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Zudem wurde ein generelles Veranstaltungsverbot ausgesprochen und sämtliche touristischen sowie kulturellen Angebote wurden untersagt.

Ausbleibende Gäste aus dem In- und Ausland, geschlossene Restaurants sowie abgesagte Veranstaltungen führten im März 2020 zu starken wirtschaftlichen Folgen für alle Bereiche des hessischen Gastgewerbes (Gastronomie und Beherbergung). Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, sanken die preisbereinigten Umsätze des Gastgewerbes im März 2020 um 45,4 Prozent gegenüber März 2019.

Im Bereich der Beherbergung sanken die preisbereinigten Umsätze um 51,8 Prozent. Insbesondere Hotels, Gasthöfe und Pensionen meldeten starke Verluste in Höhe von 52,7 Prozent. Die hessische Gastronomie verzeichnete einen Rückgang von 41,6 Prozent. Besonders stark fielen die Erlöse im Bereich des Ausschanks von Getränken (minus 50,6 Prozent). Restaurants, Gaststätten, Cafés u. Ä. meldeten Einbußen von 44,8 Prozent.

Die Zahl der Beschäftigten fiel im Gastgewerbe im Vergleich zu den Umsatzeinbußen moderat und zwar um 6,1 Prozent. Dabei sank die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stärker (minus 8,2 Prozent) als die der Vollzeitbeschäftigten (minus 3,2 Prozent).

(Hinweise: Coronabedingt haben im März nicht alle Unternehmen im Gastgewerbe Auskunft über ihre Umsätze und Beschäftigten gegeben. Die Angaben für 28,6 Prozent der Unternehmen, von denen keine Informationen vorlagen, wurden geschätzt. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass der Schätzanteil im Vergleich mit  “normalen” Monaten deutlich höher ist. Die Schätzung ist ein in der Statistik übliches Verfahren, um einen Vergleich der Ergebnisse im Zeitverlauf zu ermöglichen.)

 

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Ihr
DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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