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DEHOGA Informationen zum Corona-Virus vom 12. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
hallo Gastro! Und alle Gastgeber*innen in Hessen,

ein ausdrückliches Dankeschön für den intensiven Austausch zu den aktuellen Herausforderungen für die sukzessive und teilweise Wiedereröffnung des Gastgewerbes, zu den Möglichkeiten, Unmöglichkeiten  genauso wie zum dauernden Schließungsregime für Discotheken & Clubs mit Blick auf den 15. Mai 2020 im Nachgang zu unseren gestern erarbeiteten FAQs. Heute kommt schon das erste Update dazu.

Besonders die Frage, ob die Pflicht zur Datenerfassung nur für den Inne- oder auch für den Außenbereich gilt, hält uns in Atem, da wir jeden Tag eine andere Auskunft vom Wirtschaftsministerium erhalten, das gemeinsam mit dem Sozialministerium für die Auslegung der Verordnung  zuständig ist. Sie sind verwirrt? Wir sind es auch. 😉

Was haben wir ergänzt?

  • Klarstellung zur Datenerfassung sowie ein aktualisiertes Formular unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Das Musterformular finden Sie HIER.
  • Ergänzungen …

Die aufgefrischten Fragen-und-Antworten finden Sie HIER.

 

Muster, Aushänge, Checklisten – alles, was Sie jetzt brauchen „online“

https://www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen/

 

Maskenpflicht und Bezugsmöglichkeit über den Verband

In Hessen gilt die Verpflichtung zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften seit dem 27. April 2020 . Die neuen Schutzbestimmungen des Arbeitsschutzes sehen zudem für alle Arbeitsplätze neben den einzuhaltenden Abstandsregelungen auch das Tragen von Alltagsmasken vor. Des Weiteren wird – im Falle des Wiederhochfahrens der Betriebe – das gesamte Personal inkl. der mitarbeitenden Betriebsinhaber zum Tragen von Masken verpflichtet werden. Bereits heute empfiehlt sich bei der Vorbereitung des Außer-Haus-Verzehrs der Einsatz von Schutzmasken. Beachten Sie auch die Hinweise der Berufsgenossenschaft HIER.

Daher haben wir mit einem seriösen Anbieter von Atemschutzmasken verhandelt und können Ihnen weiterhin Einmal-Masken zu den folgenden Konditionen anbieten:

Die Masken sind in Packungsgrößen von 50 Stück verfügbar. Daher ist die Mindestbestellmenge 1 Charge/Packung

1 Charge entspricht 50 Atemschutzmasken zu einem Stückpreis

  • für Mitglieder zu je EUR 1,75 zzgl. MwSt. EUR 0,33 = Gesamtpreis  EUR 2,08 zzgl. Porto und Verpackungsmaterial zwischen EUR 5,00 und bei größeren Pakete bis maximal EUR 9,00.
  • d.h. die Kosten für die Mindestabnahmebelaufen sich auf 104,00 Euro inkl. MwSt. usw.
  • für Nichtmitglieder zu je EUR 2,25 zzgl. MwSt. EUR 0,43= Gesamtpreis EUR 2,68 zzgl. Porto und Verpackungsmaterial zwischen EUR 5,00 und bei größeren Pakete bis maximal EUR 9,00.

Die OP-Masken sind zertifiziert und vor allem sehr leicht, was in den warmen Monaten beim Tragen in Küche und Service einen echten Vorteil darstellt.

Zum Online-Bestellformular gelangen Sie HIER.

Das ganze DEHOGA-Team in Wiesbaden packt mit an und versendet von unserer Geschäftsstelle aus direkt an Ihren Betrieb. Eine Rechnung mit der Bitte um zügigen Ausgleich fügen wir bei. Der Verband ist vollständig in Vorleistung getreten.

Wir sind uns durchaus bewusst, dass inzwischen verschiedene Drogerie- und Großmärkte solche Einwegmasken zu günstigeren Preisen anbieten. Bedenken Sie bitte, dass wir die Masken zu einem Zeitpunkt eingekauft haben, als der Markt leergefegt war und kleine Stückzahlen zu hohen Preisen verfügbar waren. Wir wollen mit dem Maskenverkauf nicht reich werden, sondern mit Ihrem Einkauf sichern Sie die zukünftige Arbeitsfähigkeit des DEHOGA. Das Team setzt sich mit viel Engagement und Leidenschaft für die gesamte Branche ein, und möchte auch am Ende des Monats bezahlt werden. Schon jetzt bedanken wir uns für Ihre Solidarität und Unterstützung, die Sie uns mit jeder Bestellung erweisen. DANKE!

Digitale Speisekarten direkt aufs Handy der Gäste

Digitale Speisekarten können eine gute Alternative gerade mit Blick auf die strengen hygienischen Anforderungen unter den Bedingungen der neuen Corona-Verordnung in Hessen sein (siehe FAQs Frage 14). Wir freuen uns, dass wir mit dem Frankfurter Start-Up “Split” einen regionalen Partner gefunden haben, der die Gastronomie und Hotellerie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützt. Im Rahmen der geforderten Maßnahmen  gilt es insbesondere analoge Speisekarten ständig zu desinfizieren oder ggf. zu ersetzen. Auch die Option, Zahlungen über mobile Endgeräte abzuwickeln gewinnt eine zusätzliche Bedeutung. Das Frankfurter Start-Up “Split” bietet mit seiner mobilen Speisekarte eine Lösung für die neuen Sicherheitsmaßnahmen, die ohne größeren Aufwand kurzfristig umgesetzt werden kann.

Tischaufsteller, mit QR-Codes, ersetzen die Speisekarte und ermöglichen es ihren Gästen, direkt über ihr Handy auf die Speisekarte zuzugreifen, zu bestellen und zu bezahlen oder einfach die Rechnung anzufordern. Somit erfüllen Sie sämtliche Hygiene-Auflagen und den Gästen wird ein kontaktloser und möglichst sicherer Aufenthalt gewährleistet. Testen Sie die digitale Serviceerweiterung für einen Monat kostenlos. Ob als Speed Table Konzept an nur 3 Tischen, um den Durchlauf zu beschleunigen oder an allen Tischen, das System ist vielseitig einsetzbar.”Split” erreichen Sie über die 0152 06437480, per Mail an info@split-app.de oder auf Instagram unter @splitislit.

www.split-app.de


Der im Übrigen reguläre Preis für die digitale Speisekarte alleine beträgt 5,99€/Monatl. (inkl. MwSt). Das Bestellsystem wird für 69€/Monatl. (inkl. MwSt) angeboten. Da es jetzt in Zeiten von Corona vor allem auf die gegenseitige Unterstützung ankommt, bieten die Jungunternehmer von „Split“ allen Gastronomen, die bis Ende Mai über den Dehoga Newsletter auf sie zukommen, das Bestellsystem für einen Monat kostenlos und danach bis Ende August für nur 39€/Monatl. (inkl MwSt) an.

Dies ist eine Information unserer Wirtschaftspartner, über die wir uns sehr freuen, für die der Verband jedoch keine Haftung übernimmt.

Ihr
DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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