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Teilweise Wiedereröffnung des Gastgewerbes in Hessen

Fragen und Antworten für den „restart“ am 15. Mai 2020

Liebe Hoteliers und Gastronomen in Hessen,

seit letzten Donnerstag ringen wir gemeinsam um eine Vielzahl an Fragen mit Blick auf den nahenden 15. Mai 2020, dem Tag, der für viele der erste Schritt in die Wiedereröffnung im Gastgewerbe sein wird.

Wir alle wissen, dies ist ein erster Schritt. Und wir erleben, es wird sehr herausfordernd sein, diesen trittsicher zu gehen. Mit den HIER hinterlegten Fragen-und-Antworten zur neuen Verordnung des Landes Hessen, die wir mit sehr viel Unterstützung anhand einer Vielzahl an Fragen, die Sie uns gestellt haben, erarbeitet haben, möchten wir eine ersten Beitrag zum Gelingen leisten. Wir werden diese Zusammenfassung in den kommenden Tagen mit Sicherheit noch mehrfach überarbeiten. Ihre Anregungen und weiteren Fragen nehmen wir natürlich beständig auf.

Allein morgen ergänzen wir zum Beispiel Empfehlungen für eine sog. „Corona-Service-Charge“, wie wir sie aktuell vom Friseurhandwerk kennen.

Discotheken, Clubs und Tanzlokale unterliegen weiter dem Schließungsregiment. Bars, Kneipen und Schankwirtschaften hingegen dürfen wieder aufmachen (hier sind wir irrigerweise noch vergangenen Donnerstag vom Gegenteil ausgegangen; wir bitte dies zu entschuldigen). Allerdings werden viele insbesondere kleine Betriebe mit Blick auf die „5-Quadratmeter-Regel“ noch geschlossen bleiben, da es für sie kaum wirtschaftlich darstellbar ist, unter diesen Bedingungen den Betrieb wieder hochzufahren. Dieser Umstand, die andauernde Schließung von Clubs & Discotheken, aber auch die Beschränkungen für Alle machen deutlich, wie wichtig finanzielle Nothilfen für das ganze Gastgewerbe in Hessen bleiben.

Wir arbeiten feste daran und erhöhen in diesen Tagen den politischen Druck massiv!

Es gibt jede Menge zu kommunizieren. Damit es heute aber noch gelingt, Ihnen diese ersten Infos zukommen zu lassen, verschieben wir alles Weiter auf morgen.

Dann melden wir uns wieder – auch mit anderen guten Neuigkeiten!

Bleiben Sie tapfer!

Ihr
DEHOGA Hessen

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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