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Wiedereröffnung des Gastgewerbes in Hessen

Schrittweise Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen in Hotellerie und Gastronomie ab dem 15. Mai 2020

Es geht voran… Nach acht Wochen beinahe totalem Lockdown, nach Wochen der verordneten Untätigkeit und vor allem andauernden Umsätzen gen „0“ für die Mehrheit der hessischen Betriebe in Hotellerie und Gastronomie hat die hessische Landesregierung heute erste Lockerungen für das Gastgewerbe beschlossen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Hotels und Gastronomiebtriebe dürfen ab dem 15. Mai 2020 in Hessen wieder Gäste empfangen. Damit darf die hessische Hotellerie auch wieder touristische Übernachtungen entgegennehmen. Eine Beschränkung der Auslastung gibt es nicht.
  • Eine Beschränkung der Uhrzeit gibt es nicht.
  • Ein Alkoholausschankverbot gibt es nicht.
  • Die Lockerungen gelten zunächst nicht für Bars, Kneipen, Clubs und Discotheken. Für die „getränkegeprägte“ Gastronomie sind mit der Landesregierung gem. der weiteren Entwicklungen des Infektionsgeschehens jedoch bereits Folgeschritte verabredet. In der Gastronomie gilt mit Blick auf die Begrenzung der Gästezahl und der Schutzmaßnahmen: Es ist eine Person je angefangenen 5 Quadratmetern der zur Verfügung stehenden Gastfläche zugelassen. Das bedeutet: Quadratmeterzahl (Gastfläche gesamt) geteilt durch 5 = zulässige Obergrenze der einzulassenden Gäste. Hinzu kommt ein Sitzabstand von 1,5 Metern. Dieser Mindestabstand gilt nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder als Mitglieder eines weiteren Hausstandes mit denErstgenannten zum Gaststättenbesuch verabredet sind.
  • Für die Betriebsgastronomie und die Hotelrestaurants gelten dieselben Bestimmungen.
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Küche und Service werden verpflichtet eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Die Gäste sind von dieser Pflicht in der Gastronomie frei.
  • Gastronominnen und Gastronomen sind zur Hilfe bei der eventuell erforderlichen Nachverfolgung möglicher Infektionsketten durch die Gesundheitsbehörden verpflichtet: Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste müssen durch die Betriebsinhaber erfasst werden. Dies hat unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und gilt  wohl nicht für die Außengastronomie.
    Grds. sind Zusammenkünfte,  Veranstaltungen (businss oder privat) bis 100 PAX ab dem 15. Mai 2020 unter Beachtung der zuvor genannten Maßgaben wieder zulässig.

Wir haben in Kenntnis der heute beschlossenen Maßnahmen der hessischen Landesregierung und der Maßgaben aus dem Bundesarbeitsministerium, die die Berufsgenossenschaft bereits in einen neuen Arbeitsschutzstandard „gegossen“ hat, eine Leitlinie für das hessische Gastgewerbe mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt. Sie finden diese für die kommende Zeit nützliche Hilfe HIER:  https://www.dehoga-hessen.de/branchenthemen/corona-krise-wiedereroeffnung-des-gastgewerbes/

Liebe Mitglieder und solche, die es werden!

Dies ist ein erster wichtiger Schritt zurück ins Leben. Wir haben jeden Tag in den vergangenen Wochen alles uns mögliche getan, um nun so weit gemeinsam mit Ihnen gekommen zu sein. Und wir alle danken Ihnen für die vielen motivierenden Worte, Zuschriften und die lebendige Kommunikation über E-Mail, Telefon, facebook  oder die vielen, vielen WhatsApp-Gruppen! Es gibt noch viel zu tun, und vor uns liegen erst noch große und zähe Herausforderungen. Wir werden insbesondere dringend mit der Politik weitere konkrete finanzielle Hilfen – hoffentlich schon in den nächsten Tagen – besprechen bzw. haben berechtigte Hoffnung, dass die ganze Branche auch hier ein weitere Förderprogramm nicht zurückzahlbarer Zuschüsse erhält.

Es gilt für alle Beteiligten sicher, das Erreichte festhalten, aus jeder Lage das Beste machen und die Hoffnung nicht verlieren. Wir stehen fest an Ihrer Seite und wir hören nicht auf für Sie da zu sein!

Sobald wir alle Details der Verordnung zu den ersten Lockerungen kennen, senden wir Ihnen eine belastbarere weitere Übersicht mit praxisrelevanten Einzelfallantworten.

Wir stehen Ihnen weiter für alle Fragen zur Verfügung und freuen uns mit Ihnen wie wir fest an der Seite all jener bleiben, die weiter auf die harte Probe ihrer Geduld und Existenz gestellt sind.

Ihr und Euer
DEHOGA Hessen
Julius Wagner

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
Kategorien:
Allgemein


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