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DEHOGA Hessen informiert zu den Auswirkungen der Corona-Krise (15)

Sondernewsletter vom 17. April 2020

Wissen, was wir tun: Schreiben an den Hessischen Ministerpräsidenten iS „Lockerungen der Corona-Maßnahmen“

Zu Ihrer geschätzten Kenntnisnahme möchten wir Ihnen unser Verbandsschreiben an die Hessische Landesregierung zugänglich machen, welches wir vor den Beschlüssen zur Verlängerung bereits an Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir übermittelt hatten. Sie finden das Schreiben HIER. Unsere Reaktion auf die dann gefällten Entscheidungen in Bund und Ländern fiel demgegenüber weitaus schärfer und deutlicher aus wie Sie wissen. Hierzu hatten wir gestern einen entsprechenden Newsletter versendet sowie eine Vielzahl an Interviews und Statements gegenüber Presse und Medien abgegeben. Am Sonntag erscheint dazu übrigens ein großes Interview mit dem DEHOGA Hessen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Dieses werden wir Ihnen zudem am Montag zur Verfügung stellen.

Am kommenden Montag übrigens werden wir Ihnen einen Maßnahmenplan vorstellen, wie echte Lockerungen im Gastgewerbe aussehen können. Wir müssen die Zeit bis Ende April nutzen, um konkrete Schutzkonzepte, die über das o.g. Schreiben operativ hinaus gehen, zu formulieren. Dazu werden wir Sie um Mitarbeit, Vorschläge und Ergänzungen bitten, denn nur Sie wissen, was in den Betrieben vernünftig und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Diese werden wir Ende der kommenden Woche der Politik vortragen.

“Wir brauchen endlich eine Perspektive“

Podcast-Interview mit DEHOGA Hessen-Hauptgeschäftsführer bei Tageskarte

https://www.tageskarte.io/politik/detail/wir-brauchen-endlich-eine-perspektive.html

Nach der Verlängerung der Corona-Maßnahmen für die Hoteliers und Gastronomen fordert der Branchenvertreter echte Perspektiven für Unternehmer und Mitarbeiter, einen Rettungsfond für das Gastgewerbe und die reduzierte Mehrwertsteuer. In einem Gespräch, das Mut macht, spricht Wagner über Schutzkonzepte, Versicherungen und darüber, dass es jetzt auf die Gemeinschaft ankommt.

Tageskarte ist ein Informationsportal für Hoteliers, Gastronomen, die Zulieferindustrie und alle an der Branche Interessierten. Die Webseite www.tageskarte.io zählt bis zu 180.000 Visits im Monat und 300.000 Page Impressions, IVW-geprüft.

Der Newsletter von Tageskarte (vormals „hoga um acht“ wird jeden Tag (außer sonntags) gegen 8 Uhr morgens an 11.000 echte Abonnenten versandt, die alle dem Empfang ausdrücklich zugestimmt haben.

Die Artikel auf www.tageskarte.io und der Newsletter werden dauerhaft kostenfrei angeboten.

Anmeldung: HIER kann der Tageskarte-Newsletter mit wenigen Klicks bestellt werden.

KfW-Schnellkredite: Anträge ab sofort möglich

Wie in der vergangenen Woche berichtet hat die Bundesregierung den „KfW-Schnellkredit“ für den Mittelstand auf den Weg gebracht – eine wertvolle Liquiditätshilfe, die Sie ab sofort bei Ihrer Bank beantragen können. Wichtige Informationen dazu hat die KfW hier auf ihren Internetseiten zusammengestellt.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

  • Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat (sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen) soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Darüber hinaus gibt es eine leichte Verbesserung bei den bereits bestehenden KfW-Sonderprogrammen und zwar durch eine Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre.

fW-Webinare zu den Corona-Hilfen für Unternehmen

Die Entwicklungen im Rahmen der Corona-Krise sind sehr dynamisch. Als neuester Baustein des Schutzschirms für die Wirtschaft sind nun die KfW-Schnellkredite hinzugekommen. Damit Unternehmen den Überblick behalten und die zur Verfügung gestellten Hilfen möglichst einfach anwenden können, bietet die KfW in den kommenden Tagen Webinare an, in denen die KfW-Corona-Hilfen insgesamt vorgestellt werden und über Chat mit den Teilnehmern diskutiert wird. Falls Sie teilnehmen möchten, klicken Sie bitte im Folgenden zur Anmeldung einfach auf den für Sie passenden Termin.


Die Webinare finden jeweils von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt.

20.04.2020
21.04.2020
22.04.2020
23.04.2020
24.04.2020

Die Anmeldung erfolgt in wenigen selbst erklärenden Schritten.

Notwendig für die Teilnahme sind:

  • PC mit Internetzugang
  • Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
  • Installierte Soundkarte
  • Headset (oder alternativ Lautsprecher)

Alternativ können Sie sich per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Bestätigungsmail im Anschluss an die Anmeldung.

Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!

Hier… finden Sie weitere Informationen rund um die Funktionen der Webinar-Software.

daBeisein!: Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband Deutschland IHA die Initiative ‚daBeisein‘ ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

Durch die Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Die IHA-Erfahrungen im Fall HRS haben gezeigt, dass „die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es uns Hoteliers erlauben wird, mit Booking.com auf Augenhöhe unsere legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen“, appelliert Lindner an seine Kolleginnen und Kollegen.

Hoteliers können sich auf den Webseiten www.hotel-kartellschadensersatz.de oder www.hotellerie.de/go/daBeisein über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.

Umfrage im Hessischen Tourismus: Jetzt mitmachen!

Über 1.000 Unternehmen der Tourismusbranche haben sich bisher an der Befragung beteiligt. Die Umfrage wird fortlaufend aktualisiert und weiter geführt. Dies ist deshalb notwendig, um zu erfahren, ob es eventuell in der Situation in den Betrieben Veränderungen gibt oder ob es in Zukunft durch mögliche anstehende Lockerungen zu anderen Einschätzungen der einzelnen Unternehmen kommt.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung bi der Befragung, deren Antworten Ihnen und uns bei den Neustart-Maßnahmen behilflich sein werden.

Träger der Befragung sind die HA Hessen Agentur GmbH, der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V., der Hessische Heilbäderverband e.V. und der HTV.

Hier noch einmal  der Link zur Umfrage.

https://www.hessen.tourismusnetzwerk.info/inhalte/aktuelles-zum-coronavirus-covid-19/umfrage/

 

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de





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