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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Virus (10)

Sondernewsletter zum Corona-Virus – DEHOGA Hessen vom 03. April 2020

NEU: Liquidität in der Corona-Krise „Hessen-Mikrokredit“

Die landeseigene Wirtschafts-und Infrastrukturbank (WI-Bank) bietet im Rahmen des Programms „Mikro-Darlehen“ Liquiditätsdarlehen mit einem Zinssatz von 0,75 % an. Dabei sind die ersten zwei Jahre tilgungsfrei. Die Kredite reichen von 3.000 bis 35.000 €. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden und keine Gebühren gezahlt werden. Das Land verbürgt die Kredite zu 100 %. Für den Kredit zur „Mikro-Liquidität“ kann man sich direkt an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank wenden ohne über die Hausbank gehen zu müssen. Kredite können – wie bei den Corona-Soforthilfen – vergeben werden an Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeitbeschäftigten.

Hier geht es direkt zur Homepage der WI-Bank:
https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Ein Merkblatt zur „Hessen-Mikroliquidität“ finden Sie HIER und eine Handlungsanleitung gibt es HIER.

Unterstützung bei der Beantragung von Liquiditätshilfe-Darlehen

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat einen Leitfaden zur Vorbereitung für Hoteliers und Gastronomen anstehende oder geplanter Bankgespräche entwickelt. Wir danken den Kolleg*innen in Stuttgart sehr für die Zurverfügungstellung auch an alle hessischen DEHOGA-Mitglieder. Das Merkblatt dient der möglichst präzisen Vorbereitung der Beantragung von Liquiditätshilfe-Darlehen, und sollten diese – wie im Falle insbesondere der kfw-Darlehen über die Hausbanken – laufen erleichtern den Hausbanken die Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Den Leitfaden finden Sie HIER.

Gute Nachrichten: DEHOGA-Beratung dank BAFA-Förderung ab Montag, 6.4.2020 kostenneutral!

Sie brauchen persönliche professionelle Unterstützung insbesondere bei Liquiditätsproblemen oder bei der Umstellung auf Außer-Haus-Prozesse/Digitalisierung?

Die DEHOGA-Beratung GmbH mit Sitz in Stuttgart unterstützt auch hessische Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie mit auf den Betrieb zugeschnittenen Beratungsdienstleistungen. Diese Unterstützungen gehen in die Tiefe, in die Praxis und auch weit über die Möglichkeiten der Verbandsmitgliedschaft hinaus. Daher sind solche Beratungsleistungen auch nicht in der Verbandsleistung enthalten. Aber: Das Bundeswirtschaftsministerium hat über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein neues Sofortprogramm zur Förderung von Beratungsleistungen geschaffen, dass für vom Corona-Virus getroffene Unternehmen bis zu 100 % der anfallende Beratungskosten (max. 4.000 Euro) übernimmt. Bis max. 4.000 Euro, das können im Falle der DEHOG-Beratung fünf Beratertage sein. Das ist eine ganze Menge!

Der DEHOGA Hessen empfiehlt, direkt mit den Kolleg*innen der DEHOGA Beratung unter Hinweis auf das BAFA-Sofortprogramm Kontakt aufzunehmen und zu besprechen, welcher Rat in Ihrem Betrieb benötigt wird:

DEHOGA Beratung GmbH
70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 61988-37
info@dehoga-beratung
www.dehoga-beratung.de

Noch ungelöst: Betriebsschließungsversicherungen und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wir möchten Sie an dieser Stelle wissen lassen, dass wir derzeit an einer Vielzahl an Themen engagiert für die Branche arbeiten. Neben vielen konkreten Bausteinen, haben wir dabei auch größere „Linien“ in Arbeit. Dazu gehören die Fragen der jeweiligen Betriebsschließungsversicherungen wie auch die grds. Frage nach Entschädigungsleistung aufgrund behördlicher (flächendeckender) Schließungen. Stand heute können wir noch kein handfestes Ergebnis verkünden, wir sind allerdings mit allen Akteuren und Verantwortlichen in einem bundesweiten Dialog. Bitte teilen Sie uns weiter Ihre Erfahrungen sowohl mit Ihren Versicherern als auch Ihren Banken persönlich mit. Wir nehmen diese alle auf und mit in die jeweiligen Gespräche. Selbstverständlich behandeln alle Informationen Ihrerseits vertraulich und anonymisiert!

Und nun ein weiteres und für Sie in diesen Zeiten irgendwie „gutes“ Wochenende!
Ihr DEHOGA-Hessen Team

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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