heute hat das Präsidium die aktualisierten Forderungen des DTV zur Zukunftssicherung des Tourismus in Deutschland beschlossen. Seit Beginn der Coronakrise hat der DTV konkrete Maßnahmen und Forderungen zum Erhalt des Tourismus formuliert und erhoben. Diese reichen von der Schließung der Mittelstandslücke durch ein Soforthilfeprogramm des Bundes in Ergänzung zu den Landesprogrammen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für Tourismusakteure mit 11 bis 249 Beschäftigten, über eine Beschleunigung der Kreditprüfung und einer Anhebung der Haftungsfreistellung bei den Liquiditätshilfen auf 100 Prozent, bis hin zur Neuausrichtung der Nationalen Tourismusstrategie.
>>>> DTV-Pressemitteilung “Kein Tourismus in den Osterferien 2020” inkl. DTV-Maßnahmenkatalog
Anpassung von Soforthilfen auf Landesebene
Fast alle Bundesländer haben ihre Soforthilfen aktualisiert. Bereits bestehende Landesprogramme werden nunmehr mit dem Bundesprogramm verknüpft. Dabei werden in vielen Ländern mehr Mittel für den bisherigen Empfängerkreis bereitgestellt und der Empfängerkreis bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten erweitert.
>>>> Hilfsangebote für betroffene Unternehmen
Soforthilfen für Privatvermieter im Saarland
Im Saarland können nach Informationen des Wirtschaftsministeriums Privatvermieter unabhängig von einer Gewerbeanmeldung oder einem Haupterwerbszweck einen Antrag auf nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Rubrik „nicht angemeldetes Gewerbe“ stellen. Hier wurde eine flexible Handhabung seitens der Landespolitik gewählt.
DTV-Webinarangebot
Der DTV ist mit einer Reihe von Live-Webinaren gestartet, u.a. zu Grundlagen zum Recht, Qualität und Vermarktung für Gastgeber und Digitalisierung.
Ein sehr schönes und nachahmenswertes Best Practice: DORTMUNDtourismus übernimmt für seine Partner und Leistungsträger die Gebühren für die Webinare, um ihnen damit wertvolle Tipps für die tägliche Arbeit, aber auch gerade für die Zeit nach der Coronakrise mit auf den Weg zu geben. Dieses Angebot stieß auf große Resonanz seitens der lokalen Akteure.
>>>> DTV-Webinare für Gastgeber und Touristiker
Europäische Union – Rat verabschiedet Maßnahmen zur Bereitstellung von Mitteln
Die Europäische Union ergreift zügig Maßnahmen zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Hilfen, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Dazu hat der Rat der Europäischen Union sehr rasch Mittel aus dem EU-Haushalt freigegeben. Hierzu wurden zwei Rechtsakte angenommen. Mit einem der Rechtsakte werden die Regelungen für die Struktur- und Investitionsfonds geändert. Mit dem anderen Rechtsakt wird der Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds erweitert.
>>>> Europäischer Rat verabschiedet Maßnahmen für sofortige Freigabe von Mitteln
Zu den Informationen zu Buchungen, behördlichen Maßnahmen und Hilfsangeboten
Der DTV informiert auf seiner Homepage aktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern sowie über die Hilfsangebote und sonstige Erleichterungen für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten.
Darüber hinaus gibt der DTV dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gastgebern und Gästen zum Umgang mit Buchungen. Die rechtliche Einordnung kann durch den DTV allerdings nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen und stellt keine Rechtsberatung dar!
Die Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus werden ständig aktualisiert. Bitte verweisen Sie bei der Weitergabe der Informationen ausschließlich per Link auf unsere Homepage www.deutschertourismusverband.de. Damit ist gewährleistet, dass auch immer der aktuellste Informationsstand kommuniziert wird. Vielen Dank!
Wir informieren Sie darüber hinaus ständig weiter mit unseren aktuellen Rundschreiben über die Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus in Deutschland.
Für Ihre Rückfragen und auch Anregungen Ihrerseits stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel.: 030 / 856 215 -0
Fax: 030 / 856 215 -119
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