Nachdem die Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen angelaufen sind, fordert der DTV vom Bund die Nachbesserung des Sofortprogrammes mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für Akteure mit 11 bis 249 Beschäftigten nach wie vor intensiv ein, um damit Liquiditätsengpässen vorzubeugen und Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten.
Die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Hiller-Ohm, hat dem DTV versichert, dass dazu aktuell intensiv an raschen Lösungen gearbeitet wird.
Der Tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, und der Tourismuspolitiker, Stefan Schmidt, haben einen ersten 6-Punkte-Plan veröffentlicht, der geeignete Maßnahmen für die gesamte, vor allem mittelständisch geprägte Tourismusbranche aufzeigen soll.
Soforthilfen für Privatvermieter
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den DTV darüber informiert, dass es finanzielle Soforthilfen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen nur gibt, wenn die entsprechende Tätigkeit als Haupterwerb ausgeübt wird. Was bei Zuschüssen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc. ggfs. im Einzelfall geprüft werden muss, soll aktuell Gegenstand der laufenden Verhandlungen bei der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung sein. Der DTV fordert auch weiterhin eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch die Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und auch Kurzarbeit erhalten können.
GEMA-Vergütungen
Die GEMA hat angekündigt, ihren Kunden die Vergütungen für den Zeitraum der behördlichen Anordnungen zu erlassen. Gastgeber müssen dazu nichts veranlassen. Die Abbuchungen werden automatisch ruhend gestellt. Schon getätigte Abbuchungen sollen rückvergütet werden.
>>>> Umgang mit Lizenzverträgen
>>>> Hinweis zu automatischen Abbuchungen
GEZ-Gebühren
Auf eine DTV-Anfrage hin, hat die GEZ mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen schon jetzt über das Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können. Aktuell beraten die Landesregierungen über eine befristete Aussetzung der Gebührenpflicht während der Coronakrise. Noch gibt es allerdings keine Entscheidung dazu.
OECD
Auch die OECD befasst sich mit den Auswirkungen des Coronavirus und entwickelt mögliche Szenarien. In dem beigefügten Papier „Tourism Policy Responses“ sind einige beispielhafte Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten aufgeführt.
>>>> OECD-Tourism Policy Responses
Zu den Informationen zu Buchungen, behördlichen Maßnahmen und Hilfsangeboten
Der DTV informiert auf seiner Homepage aktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern sowie über die Hilfsangebote für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten.
Darüber hinaus gibt der DTV dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gastgebern und Gästen zum Umgang mit Buchungen. Die rechtliche Einordnung kann durch den DTV allerdings nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen und stellt keine Rechtsberatung dar!
Die Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus werden ständig aktualisiert. Bitte verweisen Sie bei der Weitergabe der Informationen ausschließlich per Link auf unsere Homepage www.deutschertourismusverband.de. Damit ist gewährleistet, dass auch immer der aktuellste Informationsstand kommuniziert wird. Vielen Dank.
Wir informieren Sie darüber hinaus ständig weiter mit unseren aktuellen Rundschreiben über die Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus in Deutschland.
Für Ihre Rückfragen und auch Anregungen Ihrerseits stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Kontakt:
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