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DEHOGA Sondernewsletter Frankfurt (7)

Sondernewsletter zur aktuellen Situation in Hessen vom 26. März 2020

Die aktuelle Corona-Krise hat uns alle kalt erwischt. Nichtsdestotrotz spüren wir in der Brnche, den gemeinsamen Kampf ums Überleben und den optimistischen Blick in die Zukunft.

In einem gemeinsamen Maßnahmen-Antrag haben der DEHOGA KV Frankfurt, die Frankfurt Hotel Alliance sowie die Initiative Gastronomie Frankfurt die Vertreter unserer Stadt um Unterstützung gebeten. Zur Umsetzung geeigneter und möglicher Maßnahmen finden u.a. mit dem Frankfurter Wirtschaftsdezernenten derzeit regelmäßig Videokonferenzen statt.

Im Folgenden möchten wir Sie entsprechend über Frankfurt-spezifische Thematiken zur Corona-Situation informieren!

Miet-/ und Pachtstundungen – Stadt Frankfurt setzt Mieten für eigene Liegenschaften aus

Die Stadt Frankfurt stundet auf Antrag und nach Prüfung Mietzahlungen für kommunale Liegenschaften der Stadt. Sollten Sie eine Liegenschaft der Stadt Frankfurt betreiben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Derweil teilte zudem die ABG, die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Frankfurt, mit, dass sie bis auf Weiteres keine Mieterhöhungen vornehmen wird. Außerdem will die ABG im Zeitraum der Corona-Krise auf Zahlungs- und Räumungsklagen verzichten. Mit Mietern, die durch die Corona-Krise mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten, wird das Unternehmen individuelle Ratenzahlungen vereinbaren. Betroffene Mieter werden gebeten, sich frühzeitig zu melden.

Sprechen Sie ggf. auch Ihre privatwirtschaftlichen Vermieter an und beantragen nach dem Vorbild der Stadt Miet-Stundungen. Ein Musterschreiben finden Sie hier.

Hinweis zur Kündigung von Mietverträgen

Mietern, die aufgrund der Auswirkungen von Convid-a0 ihre Miete im Zeitraum 1. April 2020 bis 30.09.2020 ganz oder teilweise nicht zahlen können, darf i.Ü. nicht gekündigt werden. Der Mieter hat weiterhin bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht bezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen.

Informationen für Frankfurter Unternehmen

Als Informationshilfe für betroffene Unternehmen hat die Stadt Frankfurt eine entsprechende Informationsseite eingerichtet:
https://frankfurt-business.net/coronavirus-informationen-zur-hilfe-fuer-unternehmen/

Gewerbesteuer in Frankfurt

Formulare und Informationen zur Stundung und Absenkung der Vorauszahlung der Gewerbesteuer finden Sie hier.

Stundungen der laufenden Betriebskosten

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen Ihre Geschäftspartner (Energieversorger, Entsorger, etc.) in Bezug auf die laufenden Kosten anzuschreiben und entsprechende Stundungen zu beantragen sowie vertragliche Leistungen zur Kostenminimierung zu vereinbaren.

Arbeitsagentur und Jobcenter Frankfurt

Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier:

www.dehoga-corona.de/kurzarbeit-und-arbeitsrecht/

Die Arbeitgeber-Hotline ist täglich besetzt: 0800/ 4555520

Bitte beachten Sie: Wer rückwirkend zum 1.3.2020 Ansprüche geltend machen möchte, muss die Anzeige noch im März, d.h. bis 31.03.2020 einreichen!

Momentan werden verstärkt Erntehelfer/innen und Regal-Auffüller/innen gesucht. Ggf. geben Sie diese Information an Ihre Mitarbeiter/innen, die sich derzeit in Kurzarbeit befinden, weiter. Hinzuverdienste sollen für systemrelevante Branchen, nicht auf das Kurzarbeitsgeld angerechnet werden. Wer während einer Kurzarbeit entsprechend eine Beschäftigung in einer systemrelevanten Branche aufnimmt, hierzu gehören insbesondere das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Landwirtschaft (Erntehelfer) und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen, sofern das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt. Das Job-Center hat zudem dahingehend informiert, dass es Möglichkeiten der Ausstockung des KuG im Rahmen der Grundsicherung gibt. Auch Selbständige, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können den Antrag auf Grundsicherung beim Job-Center stellen.

Aktuelle Information dazu:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/milliardenhilfe-vom-staat-in-der-corona-krise_76_512536.html

Das Job-Center hat zudem dahingehend informiert, dass es Möglichkeiten der Ausstockung des KuG im Rahmen der Grundsicherung gibt. Auch Selbständige, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können den Antrag auf Grundsicherung beim Job-Center stellen.

GEMA verzichtet auf Ansprüche für die Zeit behördlicher Betriebsschließungen

Die GEMA teilt mit, dass sie auf ihre Forderungen für die Dauer von behördlichen Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie verzichten wird.

Nähere Infos unter:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/

Über die Vorgehensweise zur Antragstellung aus den Nothilfeprogrammen von Bund und Land haben Sie bereits gestern unseren DEHOGA-Hessen-Newsletter erhalten.

Die Corona-Soforthilfe Hessen Beantragung ist ab Freitag, 27. März 2020 15:00 Uhr möglich!

Link: http://www.rpkshe.de/coronahilfe
(Die Seite wird erst zum genannten Zeitpunkt „scharf“ gestellt!)

Sie erhalten selbstverständlich weiterhin von Ihrem DEHOGA Hessen regelmäßig Informationen im Rahmen von Sondernewslettern sowie auf den Homepages www.dehoga-hessen.de,www.dehoga-corona.de sowie www.dehoga.de.

 

IhrDEHOGA Hessen-Team

 

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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