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Informationen vom DTV zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf den Tourismus (4)

DTV – Information zu den Auswirkungen des Corona-Virus im Tourismus (4)

Die von Bund und Ländern am 16. März 2020 verabschiedeten Leitlinien werden leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht einheitlich umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Regelung, dass „Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können“. Der DTV hat nunmehr an die Länder appelliert, unverzüglich einheitliche Regeln für alle Beherbergungsbetriebe zu treffen.

>>> Pressemitteilung des DTV

Zwischenzeitlich haben fast alle Länder ihre Verfügungen harmonisiert und aktualisiert. Auf der Homepage des DTV stellen wir zur Zeit eine Übersicht ein. Diese wird fortlaufend aktualisiert. https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html

 

  1. Zur Frage: Kann Kurzarbeitergeld auch von einer kommunal betriebenen Tourismus-GmbH beantragt werden?

Dazu das Bundeswirtschaftsministerium: Dieses kann auch von kommunal betriebenen GmbHs genutzt und beantragt werden. Für den Betriebsbegriff kommt es wesentlich auf das Vorhandensein einer eigenen institutionellen Leitung an, die die Durchführung der arbeitstechnischen Zwecke steuert und dabei den Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich wahrnimmt. Eine organisatorische Einheit ist daher kein Betrieb, wenn dort die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der personellen und sozialen Mitbestimmung nicht zumindest im Kern – sei es auch nach Richtlinien einer Zentrale – ausgeübt werden (BAG – 23.09.1982 – 6 ABR 42/81). Betriebe im Sinne der KUG-Vorschriften sind z.B. auch Verwaltungen jeder Art (Behörden), Schulen, Krankenhäuser, Kurkliniken oder Kindergärten. Fraglich wäre dabei jedoch, ob der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen beruht.

  1. Zur Frage: Können Tourismus-Vereine über ihre Hausbank KfW-Liquiditätshilfen beantragen?

Dazu das Bundeswirtschaftsministerium: Leider Nein. KfW-LH können nicht von gemeinnützigen Vereinen beantragt werden. KfW-LH gibt es nur für Institutionen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

  1. Zur Frage: Werden die Prüfungen bei i-Marke und DTV-Klassifizierung ausgesetzt?

Aufgrund der aktuellen Situation werden wir die i-Marke Prüfungen vor Ort bis auf Weiteres aussetzen. Sollten sich Touristinformationen aktuell im Zertifizierungsprozess befinden, bitten wir um Verständnis, dass dieser sich verzögern wird.

Bestehende i-Marke Zertifizierungen verlieren in dieser Zeit nicht ihre Gültigkeit!

Ebenfalls haben wir die Prüfer der DTV-Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer darum gebeten, bereits vereinbarte Prüftermine zu verschieben. Klassifizierungen, die in diesem Zeitraum auslaufen, behalten in diesem Sonderfall ihre Gültigkeit bis eine erneute Überprüfung wieder möglich ist. Sobald sich die Lage normalisiert hat, wird der DTV die Prüfungen wie gewohnt fortsetzen. Darüber werden wir informieren.

Auch SQD hat in einem Rundschreiben an seine Koordnierungsstellen und Prüfstelle angekündigt, großzügig mit Verlängerungen umzugehen und das Ablaufdatum entsprechend zu schieben.

In eigener Sache:

Der DTV aktualisiert ständig seine Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus und den Auswirkungen auf den Tourismus auf seiner Homepage. Bitte verweisen Sie bei der Weitergabe der Informationen ausschließlich per Link auf unsere Homepage www.deutschertourismusverband.de, damit immer der aktuelle Stand kommuniziert wird. Vielen Dank.

Wir informieren Sie ständig weiter über die Auswirkungen des Coronavirus auf den Tourismus in Deutschland.

 

Kontakt:

Deutscher Tourismusverband e.V.
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel.: 030 / 856 215 -0
Fax: 030 / 856 215 -119
kontakt‎@‎deutschertourismusverband.de
www.deutschertourismusverband.de



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825


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