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DEHOGA Hessen informiert zum Corona-Virus (1)

Sondernewsletter vom DEHOGA Hessen vom 18. März 2020

+++ Neue Corona-Verordnung in Hessen +++

Das Land Hessen hat neue Regeln für den Betrieb von Hotels und Gastronomiebetrieben in der Corona-Krise aufgestellt, die ab sofort gelten. Viele Geschäfte bleiben geschlossen, Supermärkte, Banken und Apotheken haben weiterhin geöffnet. Für Hotellerie und Gastronomie gelten besondere Regeln. Ein paar häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu und was Hoteliers und Gastronomen jetzt beachten müssen.

HIER

+++Wichtige Hinweise zum Kurzarbeitergeld+++

Der hessische Manteltarifvertrag enthält KEINE Regelungen zur Kurzarbeit. Unternehmen mit Betriebsrat können mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung abschließen. Ein Muster dafür finden Sie HIER.

In allen anderen Fällen sind einzelne Vereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu treffen. Diese können musterhaft so aussehen:

  • Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung wird zwischen … (Arbeitgeber) und ….. (Arbeitnehmer) mit Wirkung vom …. bis zum … Kurzarbeit vereinbart.
  • Die tägliche/wöchentliche/monatliche Arbeitszeit beträgt während der Dauer der Kurzarbeit … Stunden. Sie wird folgendermaßen verteilt: …
  • Die Einführung der Kurzarbeit steht unter dem Vorbehalt, dass Kurzarbeitergeld gemäß § 169 ff. SGB III gezahlt wird.
  • Der Arbeitgeber stellt unverzüglich bei der Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge. Sobald die Agentur für Arbeit die Leistung gegenüber dem Arbeitgeber erbracht hat, wird das Kurzarbeitergeld im Rahmen der nächsten üblichen Lohnabrechnung abgerechnet und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
  • Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, (vermögenswirksame Leistungen), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Entgelt an gesetzlichen Feiertagen während der Kurzarbeitsphase werden so berechnet, als wäre unverkürzt gearbeitet worden.
  • Datum, Unterschriften

Wenden Sie sich für Rechtsberatung im Einzelfall gerne an uns direkt.

Im Übrigen finden Sie das Merkblatt zum Kurzarbeitergeld in der aktuellsten Fassung stets HIER.

ACHTUNG! Nach Auskunft aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium  ist eine eigenmächtige und wirtschaftlich bedingte Schließung, nicht zuletzt im Lichte der Einschränkungen durch die aktuelle Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in Hessen, für das Fortlaufen der Kurzabeitergeldregelungen unschädlich.

Kontakt:

Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga.hessen.de

 



Autorin: Yvonne Heider
Hessischer Tourismusverband e.V.
Geschäftsführerin
E-Mail: heider@tourismusmanagementhessen.de
Website: http://www.tourismusmanagementhessen.de
Telefon: +49 611 3600-9825
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