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Erstmals Schätzung des Hessischen Statistischen Landesamts für die Anzahl der Gäste und Übernachtungen in Hessens kleineren Beherbergungsbetrieben

Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) legt zum ersten Mal Ergebnisse zu Gästeankünften und Übernachtungszahlen kleiner Beherbergungsbetriebe vor. Basis für diese neuen Ergebnisse ist eine Sonderauswertung verschiedener Datenquellen, die das HSL im Rahmen einer Methodenstudie durchgeführt hat. Betriebe mit 10 oder mehr Schlafgelegenheiten liefern monatlich Zahlen zu Ankünften und Übernachtungen für die amtliche Beherbergungsstatistik an das HSL. Kleinere Betriebe sind per Gesetz von dieser Befragung ausgenommen. Daher wurden für Betriebe mit weniger als 10 Schlafgelegenheiten keine statistischen Ergebnisse veröffentlicht.

In Hessen gab es 2016 rund 6700 Beherbergungsbetriebe. Mindestens 10 Schlafgelegenheiten hatten 3700 Betriebe, 3000 Betriebe waren kleiner. Die amtliche Beherbergungsstatistik wies im Jahr 2016 für die größeren Betriebe 14,5 Millionen Gäste und 32,6 Millionen Übernachtungen in Hessen aus.

Auf Basis der Sonderauswertung schätzt das HSL für die kleinen Betriebe die Zahl der Gästeankünfte auf 0,5 Millionen und die Zahl der Übernachtungen auf 1,4 Millionen. Zusammen mit den Ergebnissen für die größeren Betriebe der Beherbergungsstatistik sind das 15,0 Millionen Gäste und 34,0 Millionen Übernachtungen. Durch die Berücksichtigung der kleinen Beherbergungsbetriebe ergeben sich für das Jahr 2016 3,6 Prozent mehr Gästeankünfte und 4,3 Prozent mehr Übernachtungen.

Ergebnisse für hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie eine ausführliche Beschreibung des Vorgehens bei der Schätzung der Zahl der Gäste und Übernachtungen sind in dem analytischen Beitrag “Gästeankünfte und Übernachtungen in kleinen Beherbergungsbetrieben in Hessen” enthalten.

Hinweis: Beherbergungsbetriebe umfassen die Betriebsarten Hotellerie, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Schulungsheime. Bei den Campingplätzen ist eine Schlafgelegenheit als ein Stellplatz definiert. Bei den anderen Betriebsarten ist eine Schlafgelegenheit ein Bett.

 

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Februar 2019





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