Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne informieren, dass die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht wurde (GVBl Nr. 14 vom 05.07.2018, S. 339).
Damit wird es möglich, dass auch Gemeindeteile als Tourismusort anerkannt werden können. Dieser Punkt hatte sich im Rahmen der Evaluierung herauskristallisiert. Die „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ (GVBl Nr. 18 vom 24.11.2016, S. 218 ff) ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Wirtschaftsministerium