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Verordnung zum Tourismusbeitrag angepasst

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne informieren, dass die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht wurde (GVBl Nr. 14 vom 05.07.2018, S. 339).

Damit wird es möglich, dass auch Gemeindeteile als Tourismusort anerkannt werden können. Dieser Punkt hatte sich im Rahmen der Evaluierung herauskristallisiert. Die „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ (GVBl Nr. 18 vom 24.11.2016, S. 218 ff) ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur- Erholungs- oder Tourismusort – Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen Nr. 14 vom 05.07.2018 – Seite 339

Verordnung über die Anerkennung als Kur- Erholungs- oder Tourismusort – Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen Nr. 18 vom 24.11.2016 – Seite 218 ff.

Mit freundlichen Grüßen

aus dem Wirtschaftsministerium



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