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Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main

Römerberg Ostzeile © #visitfrankfurt, Holger Ullmann

Zum 1. Januar 2018 wurde in Frankfurt am Main der Tourismusbeitrag eingeführt, der in Zukunft von Privatreisenden erhoben wird. Die Abgabe in Höhe von zwei Euro pro Person pro Übernachtung wird zweckgebunden für die Tourismusförderung verwendet. Nur Kommunen, die als „Tourismusorte“ anerkannt sind, dürfen eine solche Abgabe erheben. Frankfurt erhielt seine Urkunde Anfang Juni 2017 als erste hessische Kommune vom Landeswirtschaftsministerium.

Bedingung für die Anerkennung als Tourismusort ist, dass eine Kommune jährlich doppelt so viele Hotelübernachtungen wie Einwohner vorweisen kann. Außerdem müssen sich Antragsteller durch Kultureinrichtungen, Messen und Angebote zur Naherholung auszeichnen. Frankfurts Beherbergungsbetriebe verzeichneten nach aktuellen Hochrechnungen 2017 erstmals über 9 Millionen Übernachtungen – etwa 2,2 Millionen galten im Jahr zuvor als nicht-geschäftlich bedingt. Die Stadt hat 700.000 Einwohner.

Hier finden Sie alle Details zu dem neuen Tourismusbeitrag.



Autorin: Henrike Teßmer
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Referentin Tourismusmarketing
E-Mail: tessmer@infofrankfurt.de
Website: http://www.visitfrankfurt.travel
Telefon: 069/24 74 55 451
Kategorien:
Allgemein · FrankfurtRheinMain


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2 Kommentare

Kommentare




  1. Klaus W Hauck sagt:

    Guten Tag,
    als Hotel-Mitarbeiter (Rezeption) eines Frankfurter Hotels mit vielen in- und ausländischen, touristischen Gästen möchte ich mich erst einmal für die nun anfallenden ZUSÄTZLICHEN Arbeiten als “City-Tax”-Eintreiber für die Stadt Frankfurt/M. bedanken!!! : – (

    Als relativ schlecht bezahlter Mitarbeiter kann ich mir seit längerem schon keine Klein-Wohnung in FFM mehr leisten. Daher nach OF ausgewichen.

    FRAGE: falls nun Freunde aus OF und Verwandte in meinem Hotel-Betrieb in FRA-Sachsenhausen übernachten sollten, müssen diese mit meiner OF-Adresse auch die “City-Tax” berappen??? —

    Ich bitte um Ihre gut begründete Antwort!

    Vielen Dank!

    Klaus W. Hauck
    63067 “Bad” Offenbach a. Main

    Es wäre begrüßenswert, wenn Hotel-Mitarbeiter
    zum Jahresende ein kleinesDANKESCHÖN v. d. Stadt Frankfurt bekämen!

    1. Sehr geehrter Herr Hauck,

      laut Satzung sind alle ortsfremden Personen beitragspflichtig, die nicht zur Ausübung ihres Berufes in Frankfurt am Main übernachten, sondern privatmotiviert reisen. Ortsfremd im Sinne dieser Satzung ist, wer im Erhebungsgebiet keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

      Freundliche Grüße,
      Ihre Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main

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